Das Bureau of International Recycling (BIR), das die globale Recyclingindustrie vertritt, hat den neuen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zum Schutz der EU-Stahlindustrie vor den Auswirkungen globaler Überkapazitäten (COM(2025) 726) kommentiert.
Der Vorschlag sieht mehrere Maßnahmen vor, darunter die Begrenzung der zollfreien Einfuhrmengen auf 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr (eine Reduzierung um 47 % gegenüber 2024), die Verdopplung des Zollsatzes außerhalb der Quote auf 50 % und die Einführung einer Rückverfolgbarkeitsanforderung für geschmolzenes und gegossenes Stahl, um Umgehungen zu verhindern. Nach der Prüfung und Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat würde diese Verordnung die derzeitige Schutzmaßnahme der EU für Stahl ersetzen, die im Juni 2026 ausläuft.
Der Vorschlag sieht zwar zum jetzigen Zeitpunkt keine Ausfuhrbeschränkungen für Metallschrott vor, führt jedoch ein neues Überwachungssystem ein, das die Grundlage für künftige Handelsbeschränkungen bilden könnte. Der BIR warnt davor, dass jede Maßnahme zur Beschränkung der Ausfuhr von Sekundärrohstoffen die Wettbewerbsfähigkeit der Recyclingindustrie und die Ziele der Kreislaufwirtschaft in Europa untergraben könnte.
„Recycelte Materialien sind für die Dekarbonisierung der Metallindustrie von entscheidender Bedeutung und sollten als strategische Ressourcen in der Kreislaufwirtschaft anerkannt werden“, sagt Alev Somer, Direktorin für Umwelt und Handel bei BIR. „Die Stärkung der Recyclingunternehmen durch freien Handel – statt sie einzuschränken – ist der Schlüssel zur Erreichung sowohl der Klimaziele als auch der industriellen Wettbewerbsfähigkeit.“
Der BIR betont, dass sich die EU darauf konzentrieren sollte, die Nachfrage nach recyceltem Stahl durch Mechanismen wie Recyclinganteilsziele, umweltfreundliche öffentliche Beschaffung und Anreize zu stimulieren, anstatt sich auf Handelsbarrieren zu verlassen.
Titelgrafik: Circular Technology mit KI erstellt