kreislauffähige Verpackungen

Förderung von kreislauffähigen Verpackungen für mehr Umweltschutz

Pünktlich zum 1. September 2019 hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gemeinsam mit dem Umweltbundesamt erstmals den „Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG“ veröffentlicht (https://bit.ly/2jRfrys). Der Mindeststandard baut auf der bisherigen Orientierungshilfe auf und gibt einen rechtsverbindlichen Rahmen vor, um die im Verpackungsgesetz (VerpackG) definierten Recyclingquoten zu erreichen. Ziel ist es, recycling- und umweltfreundlichere Verpackung zu fördern und vermehrt auf dem Markt zu etablieren.

„Wir können die Recyclingquoten nur steigern, wenn bereits bei der Herstellung und Gestaltung der Verpackungen auf deren Recyclingfähigkeit geachtet wird“, kommentiert Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH. „Mit einem recyclinggerechten Design leisten Hersteller einen maßgeblichen Beitrag zum Klimaschutz.“

Bei der Bemessung der Recyclingfähigkeit sind drei Kriterien besonders wichtig: Erstens stellt sich die Frage, ob sich die Verpackung durch den Endverbraucher intuitiv zum korrekten Abfallbehälter zuordnen lässt und zweitens ist die Sortierbarkeit der Verpackung in der Sortieranlage relevant für die Bemessung der Recyclingfähigkeit. Abschließend wird geprüft, ob es Verpackungskomponenten wie unterschiedliche Kunststoffarten auf der Vorder- und Rückseite oder enthaltene Stoffe wie schwarz eingefärbte Verpackungen gibt, die einen Erfolg bei der werkstofflichen Verwertung verhindern können.

Interseroh setzt auf moderne Verfahren und hilft bei der Verpackungsoptimierung

Die etablierte Bewertungsmethodik zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen, welche von Interseroh im Rahmen der Dienstleistung „Made for Recycling“ angeboten wird, erfüllt nicht nur die Vorgaben des Mindeststandards, sondern verbessert die Recyclingfähigkeit von Verpackungen durch konkrete Handlungsempfehlungen. Die wissenschaftlich fundierte Bewertungsmethode hat der Umweltdienstleister gemeinsam mit dem bifa Umweltinstitut entwickelt und wurde abschließend durch Experten des Fraunhofer-Instituts für Verfahrenstechnik und Verpackung IVV überprüft (https://bit.ly/2I8WoFO).

Interseroh setzt im Prüflabor beispielsweise auf den Einsatz eines industrieüblichen Nah-Infrarot-Scanners. Die Sortierbarkeit unterschiedlicher Verpackungstypen werden hier unter realistischen Bedingungen analysiert. Zudem wendet Interseroh die PTS-Methode zur Bestimmung der Recyclingfähigkeit von Papierverpackungen an, welche in der Papierindustrie seit Jahren etabliert ist.

„Wir setzen uns mit zahlreichen Dienstleistungen für Abfallvermeidung und eine gelebte Kreislaufwirtschaft ein“, sagt Markus Müller-Drexel. „Das VerpackG und der Mindeststandard tragen zur Einsparung von wertvollen Ressourcen bei und sind für uns ein wichtiger Meilenstein beim Kampf gegen zunehmende Abfallberge.“

„Future Resources“: Verpackungsbranche zieht Bilanz zum VerpackG und Mindeststandard

Was sich seit Inkrafttreten des neuen VerpackG verändert hat und was der Mindeststandard bewirkt, wird am 7. November ausführlich auf der Fachtagung „Future Resources“ in Frankfurt am Main diskutiert. Zum dritten Mal lädt Interseroh unter dem Motto „Verpackung wertvoll gestalten“ ein (https://www.future-resources.de/).

Von AG

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