Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Ausgabe 2020 des Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (§ 21 Absatz 3 Verpackungsgesetz) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht. Der neue Mindeststandard vereinfacht die Anwendung deutlich: Mit einer detaillierten Beschreibung des Prüfverfahrens können Unternehmen noch leichter die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen überprüfen.
In der neuen Fassung der Standards werden nun auch technische Innovationen abgebildet, die noch nicht flächendeckend bestehen. Zu diesem Zweck wurde eine dreistufige Systematik zur Überprüfung der jeweils bestehenden Recyclinginfrastruktur eingeführt. Der neue Mindeststandard ist damit noch einmal dynamischer ausgerichtet worden. Die grundlegende Struktur mit drei Standard-Kriterien hat sich in der Praxis klar bewährt. Mit der Prüfung des Vorhandenseins einer Verwertungsinfrastruktur, der Sortier- und Trennbarkeit der Verpackung sowie der Berücksichtigung von Recyclingunverträglichkeiten lässt sich anwenderfreundlich ermitteln, ob eine Verpackung gut zu recyceln ist.
Verbundverpackungen aus Papier und Kunststoff werden zunehmend zum Problem
Leider gibt es aktuell Tendenzen zu Verpackungen, die bestenfalls teilweise verwertet werden können, so die Zentrale Stelle. Die Plastikdebatte, die Single-Use-Plastics-Richtlinie, die europäische Plastiksteuer – dies alles dränge die Abfallhierarchie mit Abfallvermeidung und -verwertung in den Hintergrund. Stattdessen nehmen im Zuge dieser Diskussionen faserbasierte Verpackungen mit Kunststoffanteil rasant zu. Diverse Unternehmen haben aufgrund der Kritik an Plastikverpackungen auf Papierverpackungen umgestellt, verwenden dabei aber kunststoffbeschichtete Verbunde.