Mit dem Inkrafttreten neuer, strengerer Trinkwassergrenzwerte für per‑ und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) am 12. Januar 2026 steht die Wasserwirtschaft vor einer technisch und finanziell anspruchsvollen Aufgabe. PFAS gelten als extrem langlebig, sind mobil in der Umwelt und reichern sich in Organismen an. Die neue Trinkwasserverordnung schreibt einen Summengrenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für 20 prioritäre PFAS‑Verbindungen vor – eine Maßnahme zum gesundheitlichen Verbraucherschutz, die EU‑weit harmonisiert wird.
Die kommunale Wasserwirtschaft, die rund 90 Prozent der Bevölkerung versorgt, warnt vor gravierenden Auswirkungen auf den Betrieb: Zahlreiche Wasserversorger müssten in teure Aufbereitungstechnologien investieren, etwa in Aktivkohlefiltration oder Umkehrosmose, um den neuen Anforderungen zu genügen. Diese Verfahren sind nicht nur kostenintensiv, sie erzeugen auch belastete Rückstände und benötigen zusätzlichen Energieeinsatz. Solche Maßnahmen wären vor allem dann nötig, wenn die Rohwasserressourcen dauerhaft belastet sind – ein Szenario, das bereits in mehreren Regionen Realität ist.
Belegbare Herausforderung
Auch wenn solche Warnungen auf den ersten Blick wie klassisches Lobbying erscheinen mögen, sind sie durch belastbare technische und chemische Fakten untermauert. PFAS zerfallen in der Umwelt über Jahrzehnte nicht, verbreiten sich großflächig über Luft, Wasser und Klärschlämme und lassen sich selbst bei bester Infrastruktur nicht einfach zurückhalten. Untersuchungen des Umweltbundesamts und der Europäischen Chemikalienagentur zeigen, dass selbst in entlegenen Regionen bereits PFAS‑Rückstände in Böden und Gewässern vorliegen – häufig aus diffusen Quellen wie Industrieabwässern, Löschschäumen oder Verbrauchsprodukten wie Outdoor‑Kleidung und Verpackungen.
Die zentrale Kritik der Wasserversorger richtet sich daher nicht gegen die Grenzwerte selbst, sondern gegen die fehlende Verursachergerechtigkeit. Denn die Kosten für Sanierung und Aufbereitung würden derzeit auf die Allgemeinheit abgewälzt – über höhere Wasserpreise. Das widerspricht dem Verursacherprinzip, das eigentlich in der Umweltgesetzgebung verankert ist.
VKU fordert zweistufige Lösung
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert eine umfassende Strategie, die über reine Schadensbegrenzung hinausgeht:
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EU‑weite Beschränkung aller nicht essenziellen PFAS: Unterstützt wird ein Vorschlag mehrerer EU‑Staaten, PFAS als Gruppe weitgehend zu verbieten. Nur Anwendungen mit eindeutigem, unverzichtbarem Nutzen (z. B. Medizintechnik) sollen ausgenommen bleiben.
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Rechtsverbindliche Herstellerverantwortung: Hersteller sollen zukünftig haften, wenn ihre Produkte zu PFAS‑Einträgen führen. Das würde Wasserversorger finanziell entlasten und den ökologischen Umbau von Produktketten beschleunigen. Die Kosten für PFAS‑Sanierung liegen heute je nach Region bei mehreren Millionen Euro – ohne dass die Hersteller zur Verantwortung gezogen werden.
Der Handlungsdruck ist real. Die neue Regulierung trifft auf ein bestehendes Umweltproblem, das über Jahrzehnte entstand und dessen Folgen nun bewältigt werden müssen. Deshalb plädiert die kommunale Wasserwirtschaft für eine konsequente Politik, die die Einträge an der Quelle beendet – anstatt teure Reparaturen auf die kommunale Ebene zu verlagern.
Bild oben: PFAS im Trinkwasser ist eine reale Gefahr. Der VKU fordert nun Konsequenzen. Abbildung Circular Technology mit DALL-E
