Die Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ diskutiert in ihrer Stellungnahme zum Monitoring-Bericht der Bundesregierung den Weg zur Klimaneutralität bis 2050, den der Green Deal der EU vorgibt. Die absehbare Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55% statt bisher 40% Emissionsminderung bis 2030 wird demnach weitreichende Folgen für die Energiewende in Deutschland haben. Viele der bestehenden Politikmaßnahmen müssen aus Sicht der Experten weiterentwickelt werden, denn es bestehen erhebliche Defizite insbesondere im Bereich der Energieeffizienz sowie bei erneuerbaren Energien im Verkehrs-und Wärmesektor. Im Zentrum eines klugen Instrumentenmix sollte eine Energiepreisreform mit steigenden CO2-Preisen stehen.

Die Auswirkungen des Green Deal dürften umfangreicher sein als vielerorts erwartet. Höhere CO2-Preise könnten dazu führen, dass der Kohleausstieg bereits in dieser Dekade weitgehend abgeschlossen wird. Die Stromnachfrage wird durch Wachstumstrends in der Elektromobilität, im Wärmemarkt und in der Industrie sowie durch den Markthochlauf von grünem Wasserstoffansteigen. Die regenerative Stromerzeugung muss somit weit stärker ausgebaut werden als im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) vorgesehen.

Herausforderungen werden größer

Dies dürfte aufgrund von (politischen) Flächenrestriktionen, Akzeptanzproblemen und wegen des mehrjährigen Vorlaufs bei großen Projekten nicht einfach werden. Für den Sektor Verkehr verschärfen sich die ohnehin signifikanten Herausforderungen. Die Elektromobilität hat dank umfangreicher Förderung zwar einen deutlichen Schub erfahren, um sich am Markt durchzusetzen, ist aber ein flächendeckender Ausbau der Ladeinfrastruktur notwendig. Gleichzeitig werden Verhaltensbeeinflussung und damit Verkehrsvermeidung und -verlagerung deutlich wichtiger. In der energieintensiven Grundstoffindustrie sind zur Vermeidung von Lock-in-Effekten zeitnah umfangreiche Investitionen in CO2-arme bzw. CO2-freie Prozesse einschließlich grünen Wasserstoffs notwendig. Im Wärmemarkt bedarf es einer größeren Verbindlichkeit für die Umsetzung vor Ort.

Energiepreisreform als Steuerungsinstrument nötig

Das Leitinstrument für die Klimaneutralität sollte eine Energiepreisreform mit steigenden CO2-Preisen und einer weitreichenden Entlastung der Strompreise von Abgaben und Umlagen sein. Dies erleichtert die Kopplung der Energiesektoren und erlaubt über direkte oder indirekte Elektrifizierung das Erreichen der Emissionsziele. Dabei zieht der Wegfall von EEG-Umlage und Stromsteuer inklusive der entgangenen Umsatzsteuer einen umfassenden Refinanzierungsbedarf nach sich, der durch die bislang geplante CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe nur teilweise gedeckt werden kann. Neben einem höheren und zudem längerfristig angelegten Preispfad kann die Lücke u.a. durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen geschlossen werden. Bei sorgfältiger Umsetzung gehen von einer CO2-basierten Energiepreisreform durchaus positive Verteilungswirkungen aus, die den von der COVID19-Pandemie besonders betroffenen Haushalten und Unternehmen zu Gute kommen können. Darüber hinaus senken höhere CO2-Preise den Förderbedarf für erneuerbare Energien deutlich.

Ausbau der Stromnetze und des Schienenverkehrs

In der kurzen Frist sind zudem „No-regret“-Maßnahmen anzugehen, also langfristig unabdingbare technologische Notwendigkeiten. Neben dem weitreichenden Einsatz erneuerbarer Energien gehören dazu die Schaffung von leistungsfähigen Übertragungs-und Verteilnetzen sowie der Aufbau von Infrastrukturen für Wasserstoff und darauf basierende synthetische Energieträger. Ein ambitionierteres Klimaschutzziel erfordert dabei ein koordiniertes europäisches Vorgehen. Bei einem rascheren Kohleausstieg und gleichzeitig beschleunigtem Ausbau der erneuerbaren Energien wird ein vorausschauendes Monitoring der Versorgungssicherheit im europäischen Kontext unerlässlich, im Verkehrssektor besonders Maßnahmen zur Steigerung des Schienenverkehrs im Personen-und Güterverkehr und umfassendere Digitalisierung. Bei allen von der Expertenkommission empfohlenen Maßnahmen ist zu beachten, dass die Akteure auch längerfristig eine ausreichende Planungsverlässlichkeit benötigen. Eine einfache, möglichst marktliche Koordinierung über die Dimensionen der Energieunion und die Berücksichtigung globaler Entwicklungen kann Handlungsspielräume in schwierigen Zeiten schaffen.

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme der Expertenkommission

Expertenkommission zum MonitoringProzess „Energie der Zukunft“

Die unabhängige Expertenkommission begleitet den 2011 von der Bundesregierung ins Leben gerufenen MonitoringProzess „Energie der Zukunft“. Sie nimmt auf wissenschaftlicher Grundlage Stellung zu den Monitoringund Fortschrittsberichten der Bundesregierung zur Energiewende und unterstützt die Bundesregierung bei der Erarbeitung gemeinsamer Lösungen und Strategien für die zentralen Handlungsfelder der Energiewende. Um die anstehenden politischen Diskussionen zur Weiterentwicklung der Energiewende und zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung zu unterstützen, gibtdie Expertenkommission in diesem Kommentar Empfehlungen zu zentralen Maßnahmen und Rahmenbedingungen. Die Mitglieder der Expertenkommission sind:

Prof. Dr. Andreas Löschel (Vorsitzender), Universität Münster

Prof.in Dr. Veronika Grimm, Universität ErlangenNürnberg

Prof.in Dr. Barbara Lenz, Deutsches Zentrum für Luftund Raumfahrt (DLR)

Prof. Dr. Frithjof Staiß, Zentrum für Sonnenenergieund WasserstoffForschung BadenWürttemberg (ZSW);

Bild oben: Vor allem im Bereich Verkehr und Wärme müssen große Veränderungen angestoßen werden, um die Klimaziele erreichen zu können. Foto: Pixabay/ArtTower.

Von fil