Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für einen Durchführungsrechtsakt zur Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) vorgelegt. Im Zentrum stehen Regeln zur Berechnung des verpflichtenden Rezyklatanteils in Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sowie eine einheitliche Definition für recycelte Kunststoffe.

Neben Vorgaben für ein Massebilanzierungsverfahren, mit dem auch chemisch recycelte Kunststoffe berücksichtigt werden können, enthält der Entwurf erstmals eine Definition von „recyceltem Kunststoff“. Damit soll Klarheit geschaffen werden, welche Materialien auf die Rezyklateinsatzquote angerechnet werden dürfen.

Konzentration auf Getränkeflaschen – Modellcharakter für künftige Regelungen

Der Entwurf bezieht sich konkret auf Artikel 6c der Einwegkunststoffrichtlinie, der verbindliche Mindestanteile an Rezyklat in Einweg-Getränkeflaschen vorschreibt – zunächst 25 % ab 2025 für PET-Flaschen, später 30 % für alle Kunststoffflaschen bis 2030. Andere Kunststoffprodukte wie Verpackungen, Folien oder Non-Food-Produkte sind von dieser Rezyklatpflicht bislang nicht betroffen.

Gleichzeitig wird dem aktuellen Entwurf auf europäischer Ebene Modellcharakter beigemessen: Die darin festgelegten Begriffsdefinitionen, Berechnungsverfahren und Herkunftskriterien könnten künftig auf andere Produktgruppen – etwa im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) – übertragen werden. Der Rechtsrahmen für solche Erweiterungen wird derzeit separat entwickelt.

„Made in Europe“-Vorgabe bis 2027

Ein zentrales Element des Entwurfs ist die zeitlich befristete Herkunftsvorgabe: Bis zum 21. November 2027 dürfen ausschließlich Rezyklate aus Post-Consumer-Abfällen angerechnet werden, die innerhalb der EU hergestellt wurden. Ab diesem Stichtag sind unter bestimmten Bedingungen auch Rezyklate aus OECD-Staaten zulässig. Für Drittstaaten außerhalb der OECD gelten verschärfte Anforderungen, etwa ein umfassendes Abfallwirtschaftssystem und Umweltstandards auf EU-Niveau.

BDE begrüßt Schutzmaßnahme für europäische Recycler

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission ausdrücklich. Präsidentin Anja Siegesmund bezeichnet die EU-Herkunftsvorgabe als notwendige „Soforthilfe“ für die europäische Recyclingbranche, die unter Druck durch preisgünstige Rezyklatimporte steht. Sie begrüßt zudem die Vorgabe, dass Rezyklate zwingend aus Verbraucherabfällen stammen müssen – nur so könne echtes Recycling gefördert und Innovation angestoßen werden.

Forderung nach dauerhafter Marktstärkung und Anreizen

Aus Sicht des BDE müsse die Übergangszeit genutzt werden, um robuste Gleichwertigkeitskriterien für Importe aus Drittstaaten zu entwickeln. Darüber hinaus spricht sich der Verband für eine verbindliche Spiegelklausel und gezielte finanzielle Anreize für den über den Mindestanforderungen liegenden Einsatz von EU-Rezyklaten aus, beispielsweise durch eine Differenzierung der EPR-Beiträge.

Hintergrund: Risiken für den globalen Rezyklatmarkt

Die vorübergehende Fokussierung auf EU-Rezyklate schützt die europäische Industrie kurzfristig, wirft jedoch Fragen zur Marktöffnung auf. Hersteller aus Drittstaaten könnten durch die hohen Nachweisanforderungen vom Markt ausgeschlossen werden. Der langfristige Erfolg der Maßnahme hängt davon ab, ob nach 2027 ein transparentes, faires und umweltgerechtes Bewertungssystem für Rezyklate weltweit etabliert wird.

Ein wichtiger Schritt mit Blick auf weitere Produkte

Mit dem Entwurf schafft die EU-Kommission eine verbindliche Grundlage für die Umsetzung der Rezyklatquoten im Bereich Einweg-Getränkeflaschen. Die dabei entwickelten Standards zur Definition, Herkunft und Anrechenbarkeit von Rezyklaten könnten perspektivisch auch auf andere Kunststoffprodukte übertragen werden. Die Reaktionen aus der Branche zeigen: Der Handlungsdruck ist hoch – sowohl im europäischen Markt als auch im globalen Kunststoffkreislauf.

Bild oben:

Von fil