Dass beim Bauen die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Schonung natürlicher Ressourcen zukünftig im Vordergrund stehen müssen, ist weitgehend unstrittig. Das unterstreichen aktuell Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, die den verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen bei öffentlichen Bauvorhaben fordern. Für das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung e. V. ein richtiger Ansatz, dem jedoch eindeutige Definitionen folgen müssten.

Die Experten für Eisenhüttenschlacken vermissen bei der Ausgestaltung der geplanten Verordnungen und Gesetze die ausdrückliche Einbeziehung aller Sekundärbaustoffe, also auch der industriellen Gesteinskörnungen. Zum anderen sei die angestrebte Bevorzugung als Verpflichtung für öffentlichen Auftraggeber rechtlich bindend zu formulieren.

Thomas Reiche, Geschäftsführer des FEhS-Instituts: „Wir begrüßen die Absicht von Bund und Ländern, den Einsatz von Sekundärbaustoffen bei öffentlichen Vorhaben Vorrang einzuräumen. Wichtig ist dabei aber, dass nicht nur von Recyclingbaustoffen die Rede ist. Eisenhüttenschlacken sind bewährte und begehrte industrielle Nebenprodukte, aus denen technologisch hochwertige, umweltverträgliche und ressourcenschonende Baustoffe entstehen. Ihr Beitrag für nachhaltiges Bauen und eine effiziente Kreislaufwirtschaft ist seit Jahrzehnten enorm. Zudem dürfen die Vorgaben nicht als unverbindliche Soll-Formulierungen verfasst werden. Wir brauchen hier auf Bund- und Länderebene eine ganz klare Weichenstellung für den bevorzugten Einsatz von Sekundärbaustoffen. Dies gilt in besonderem Maße für die gerade im Bundestag diskutierte Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.“

Aus den rund 12 Mio t Eisenhüttenschlacken, die jedes Jahr bei der Stahlproduktion in Deutschland anfallen, entstehen 7 Mio t Hüttensand und 5 Mio t Gesteinskörnungen. Durch ihre Verwendung in Zement und Beton sowie im Straßenbau konnten bereits der Abbau von über einer Milliarde Tonnen Naturstein und die Emission von über 200 Mio t CO2 vermieden werden.

Von fil