Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Greenpeace gehen juristisch gegen deutsche Konzerne wegen mangelndem Klimaschutz vor. Sie fordern BMW, Mercedes-Benz, Volkswagen und Wintershall Dea auf, den klimagerechten Umbau ihrer Unternehmen deutlich zu beschleunigen: Bis zum Jahr 2030 sollen die drei deutschen Autohersteller unter anderem den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner stoppen, das Öl- und Erdgasunternehmen Wintershall Dea soll spätestens ab 2026 keine neuen Öl- und Gasfelder mehr erschließen. Die Enddaten für Verbrennungsmotoren und fossile Brennstoffe ergeben sich unter anderem aus Berechnungen des Weltklimarates (IPCC) und der Internationalen Energieagentur (IEA) und entsprechen den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Erstmals nach dem wegweisenden Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts gehen Umweltverbände juristisch gegen klimaschädliche Konzerne vor, Greenpeace gegen VW, die DUH gegen BMW, Mercedes und Wintershall Dea. Klägerinnen und Kläger sind die Geschäftsführenden der Verbände, bei der DUH Barbara Metz, Sascha Müller-Kraenner und Jürgen Resch und bei Greenpeace Martin Kaiser und Roland Hipp sowie die Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Mayer.

In ihren heute zugestellten Anspruchsschreiben stellen die Verbände fest, dass die aktuellen und geplanten Maßnahmen der vier Konzerne den Klimazielen von Paris widersprechen und damit rechtswidrig sind. Trotz zunehmender Extremwetterereignisse und entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse verkauft die deutsche Autoindustrie weiterhin weltweit Millionen klimaschädlicher Diesel und Benziner – damit verursachte sie im Jahr 2019 einen größeren CO2-Fußabdruck als ganz Deutschland. Der Öl-und Gaskonzern Wintershall Dea ist jährlich für 80 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich und will seine fossile Produktion in den kommenden zwei Jahren um weitere knapp 30 Prozent steigern.

Freiheitsrechte zukünftiger Generationen gefährdet

Um die vier Konzerne für die Folgen ihrer klimaschädlichen Geschäftsmodelle zur Verantwortung zu ziehen, nehmen DUH und Greenpeace die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter in Karlsruhe beim Wort: Im April 2021 urteilten diese, dass künftige Generationen ein Grundrecht auf Klimaschutz haben. Daran sind auch große Unternehmen gebunden. Die Klägerinnen und Kläger machen daher zivilrechtliche Ansprüche auf Schutz ihrer persönlichen Freiheits- und Eigentumsrechte geltend und knüpfen so an einen weiteren Präzedenzfall an: Im Mai 2021 stellte ein niederländisches Gericht fest, dass Großunternehmen eine eigene Klimaverantwortung haben und verurteilte Shell mit allen Tochterunternehmen zu mehr Klimaschutz.

Konzerne sollen Verantwortung übernehmen für Umweltzerstörung

Sascha Müller-Kraenner, Kläger und Bundesgeschäftsführer der DUH erklärt, worum es geht: „Wir ziehen endlich die zur Verantwortung, die verantwortlich sind für Milliarden Tonnen Treibhausgase. Diese fossilen Konzerne haben Milliarden Euro verdient mit der Zerstörung unseres Klimas – und das seit vielen Jahren in vollem Bewusstsein, was sie anrichten. Und sie sind so unverfroren, nicht einmal jetzt ausreichend umzusteuern. Der Öl- und Gasgigant Wintershall Dea ist eines der größten fossilen Unternehmen Deutschlands und Europas. Trotz Klimakrise mit Fluten und Feuern will der Konzern die fossile Produktion in den nächsten zwei Jahren noch um knapp 30 Prozent steigern und sogar neue Gasfelder erschließen. Das muss gestoppt werden.“

Martin Kaiser, Kläger und Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland sagte: „Als gemeinnützige Organisation nutzen wir geltendes Recht, um die Zukunft vor allem junger Menschen zu schützen. Wir begreifen den Richterspruch aus Karlsruhe als Auftrag, den Schutz unserer gemeinsamen Lebensgrundlagen auf allen Ebenen des Rechts schnell und wirksam durchzusetzen. Mit dem Shell-Urteil aus den Niederlanden haben wir Rückenwind – und den braucht der Klimaschutz dringend.“

Barbara Metz, Klägerin und Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH stellte klar: „Es geht um die Zukunft unserer Kinder, wenn wir heute auf ein Ende der Produktion von Verbrenner-Pkw ab 2030 klagen. Wie kaum ein anderes Unternehmen hat BMW den Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor und einen glaubwürdigen Umstieg auf sparsame, batterieelektrische Pkw blockiert. Während wir die Folgen der Klimakrise immer deutlicher spüren, entwickelt BMW immer neue Verbrenner-SUV und Limousinen. Den gerade bei BMW notwendigen Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor wollen wir mit unseren Klagen erreichen.“

Die Anspruchsschreiben der DUH finden Sie hier: http://l.duh.de/p210903, weitere Informationen zu den Klagen unter: https://www.duh.de/klimaklagen/unternehmensklagen/ . Das Anspruchsschreiben von Greenpeace finden Sie unter https://bit.ly/3mV05Hn, weitere Informationen zur Klage unter https://www.greenpeace.de/themen/energiewende/mobilitaet/auf-klimaschutz-verklagt .

Bild oben: Barbara Metz, Klägerin und Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Es geht um die Zukunft unserer Kinder, wenn wir heute auf ein Ende der Produktion von Verbrenner-Pkw ab 2030 klagen. Wie kaum ein anderes Unternehmen hat BMW den Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor und einen glaubwürdigen Umstieg auf sparsame, batterieelektrische Pkw blockiert. Während wir die Folgen der Klimakrise immer deutlicher spüren, entwickelt BMW immer neue Verbrenner-SUV und Limousinen. Den gerade bei BMW notwendigen Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor wollen wir mit unseren Klagen erreichen.“

Bild oben: Umweltverbände verklagen Industrieunternehmen weil ihr Geschäftsmodell die Freiheit zukünftiger Generationen gefährdet. Foto: Pixabay

Von fil