Menschenrechtsverletzungen sind in den globalen Lieferketten in zahlreichen Branchen anzutreffen. Prof. Martin Müller vom Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. (VHB) stellt drei Thesen auf: Die Durchsetzung von Menschenrechten ist nicht mehr nur Sache der Nationalstaaten, sondern zunehmend auch Aufgabe von Unternehmen. Wertschöpfungsnetzwerke sind dabei hochkomplex. Die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Die BWL-Forschung beteiligt sich erfolgreich an der Entwicklung wirksamer Instrumente, z.B. Methoden zur Transparenz in Wertschöpfungsnetzwerken oder Methoden der Entscheidungsunterstützung bei der Überwachung von Agrarflächen.

Menschenrechtsverletzungen sind in den globalen Lieferketten in zahlreichen Branchen anzutreffen: sei es beim Abbau von Platin in Südafrika, der dann in Katalysatoren unserer Autos zu finden ist, bei der Gewinnung von Kobalt im Kongo für unsere Batterien, Kinderarbeit bei der Ernte von Kakao in der Elfenbeinküste, Zwangsarbeit der Uiguren in China – die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Martin Müller, Inhaber der Stiftungsprofessur Nachhaltiges Wirtschaften an der Universität Ulm, stellt drei Thesen zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette auf.

Durchsetzung von Menschenrechten ist auch Aufgabe von Unternehmen

Bis zur Verabschiedung der UN Guiding Principles on Business and Human Rights 2011 war die Durchsetzung von Menschenrechten eine Angelegenheit der Nationalstaaten. Seitdem können auch Unternehmen hierfür in die Pflicht genommen werden. Vor diesem Hintergrund haben sich verschiedene Regulierungen entlang einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung entwickelt. Dies reicht vom Modern Slavery Act in UK bis zum sog. Sorgfaltspflichtengesetz in Deutschland.

Alle wollen Menschenrechte wahren – aber Wertschöpfungsnetzwerke sind hochkomplex

Gerade in Deutschland hatten wir eine kontroverse Debatte über die Ausgestaltung des (Lieferketten-)Gesetzes. Einerseits eint zwar alle der Wunsch nach der Einhaltung der Menschenrechte, demgegenüber stehen aber hoch komplexe, sich dynamisch ändernde Wertschöpfungsnetzwerke. Die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten stellt Unternehmen vor große Herausforderungen.

Die betriebswirtschaftliche Forschung entwickelt hier aber zusammen mit Praxisakteuren zunehmend wirksame Instrument zur Risikoanalyse, Methoden zur Transparenz in Wertschöpfungsnetzwerken oder Methoden der Entscheidungsunterstützung, die eine Überwachung von Agrarflächen mit höherer Priorität einschließt, um Menschenrechtsverletzungen aufzuspüren. Zudem beteiligt sie sich an der Weiterentwicklung von Branchen- und Zertifizierungsinitiativen, gerade auch um Lösungen zu finden, die mit wenig Bürokratie und auch für kleinere Unternehmen umsetzbar sind.
Nur eine Globalisierung, welche die Würde der Menschen und den Schutz der Umwelt gewährleistet, kann sich gegen Angriffe von Globalisierungskritikern, Protektionisten oder Nationalisten erwehren. Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sind eine Chance für die deutsche Wirtschaft – dies wird bei tagespolitischen Grabenkämpfen oft übersehen.

Bild oben: Bei vielen importierten landwirtschaftlichen Rohstoffen, wie etwa Kakaobohnen werden Menschenrechte und Umweltstandards ignoriert. Foto: Pixabay/5671698

Von fil