Die Europäische Kommission schlägt eine Modernisierung der EU-Rechtsvorschriften für Batterien vor und setzt damit ihre erste Initiative im Rahmen der im neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigten Maßnahmen um. Batterien, die über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltiger sind, sind von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und tragen zum darin festgelegten Null-Schadstoff-Ziel bei. Sie fördern eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und sind für grünen Verkehr und saubere Energie ebenso erforderlich wie für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Der Vorschlag befasst sich mit den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen im Zusammenhang mit allen Typen von Batterien. Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, sollten über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltig, leistungsfähig und sicher sein. D. h., dass Batterien mit möglichst geringen Umweltauswirkungen aus Materialien hergestellt werden, die unter vollständiger Einhaltung der Menschenrechte sowie sozialer und ökologischer Standards gewonnen wurden. Batterien müssen langlebig und sicher sein und am Ende ihrer Lebensdauer sollten sie umgenutzt, wiederaufbereitet oder recycelt werden, sodass wertvolle Materialien in die Wirtschaft zurückfließen.

Förderung nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in Europa

Die Kommission schlägt verbindliche Anforderungen für alle Batterien (d. h. Industrie-, Starter-, Traktions- und Gerätebatterien) vor, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Für die Entwicklung einer nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Batterieindustrie in Europa und weltweit sind Anforderungen wie die Verwendung verantwortungsvoll beschaffter Materialien mit begrenztem Einsatz gefährlicher Stoffe, ein Mindestgehalt an recyceltem Material und ein kleiner CO2-Fußabdruck, Leistung, Haltbarkeit und Kennzeichnung sowie die Erfüllung der Sammel- und Recyclingvorgaben von wesentlicher Bedeutung.

Die Schaffung von Rechtssicherheit wird zusätzlich zur Mobilisierung umfangreicher Investitionen und zur Steigerung der Produktionskapazität für innovative und nachhaltige Batterien nicht nur in Europa beitragen, um auf den rasch wachsenden Markt zu reagieren.

Minimierung der Umweltauswirkungen von Batterien

Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 erleichtern. Bessere und leistungsfähigere Batterien werden einen wichtigen Beitrag zur Elektrifizierung des Straßenverkehrs leisten, sodass die Emissionen aus diesem Bereich erheblich sinken werden und die Verbreitung von Elektrofahrzeugen steigen wird. Außerdem lässt sich mit ihrer Hilfe der Anteil erneuerbarer Energiequellen am Energiemix der EU leichter erhöhen.

Mit diesem Vorschlag will die Kommission ferner die Kreislaufwirtschaft in den Batterie-Wertschöpfungsketten und eine effizientere Ressourcennutzung fördern, sodass sich Batterien so wenig wie möglich auf die Umwelt auswirken. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen nur noch wiederaufladbare Industrie- und Traktionsbatterien in Verkehr gebracht werden, für die eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck erstellt wurde.

Materialien so lange wie möglich im Kreislauf halten

Um die Lücken im Kreislauf zu schließen und wertvolle Materialien, die in Batterien verwendet werden, so lange wie möglich in der europäischen Wirtschaft zu halten, schlägt die Kommission neue Anforderungen und Zielvorgaben für den Gehalt an recycelten Materialien sowie für die Sammlung, Behandlung und das Recycling von Batterien am Ende der Lebensdauer vor. Dadurch würde sichergestellt, dass Industrie-, Starter- oder Traktionsbatterien nach ihrer Nutzungsdauer der Wirtschaft nicht verloren gehen. Um die Sammlung und das Recycling von Gerätebatterien erheblich zu verbessern, sollte die derzeitige Sammelquote von 45 % auf 65 % im Jahr 2025 und 70 % im Jahr 2030 steigen, damit die Materialien für Batterien, die wir zu Hause verwenden, für die Wirtschaft nicht verloren gehen. Andere Batterien – Industrie-, Starter- oder Traktionsbatterien – müssen ohne Ausnahme gesammelt werden. Alle gesammelten Batterien müssen recycelt und ein hoher Verwertungsgrad erreicht werden, insbesondere bei wertvollen Materialien wie Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.

Rahmen festgelegt

In der vorgeschlagenen Verordnung wird ein Rahmen festgelegt, der die Umnutzung von Batterien aus Elektrofahrzeugen erleichtert, damit sie beispielsweise als stationäre Energiespeichersysteme weiter zum Einsatz kommen oder als Energieressourcen in Stromnetze integriert werden können. Der Einsatz neuer IT-Technologien, insbesondere des Batteriepasses und des vernetzten Datenraums, wird für einen sicheren Datenaustausch, die größere Transparenz des Batteriemarkts und die Rückverfolgbarkeit großer Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus wesentlich sein. Die Technologien werden es den Herstellern ermöglichen, innovative Produkte und Dienstleistungen im Rahmen der parallelen grünen und digitalen Wende zu entwickeln.

Mit ihren neuen Nachhaltigkeitsstandards für Batterien wird die Kommission auch weltweit den grünen Wandel fördern und ein Konzept für weitere Initiativen im Rahmen ihrer nachhaltigen Produktpolitik aufstellen.

Die Materielien von Batterien sollen künftig so lange wie möglich im Kreislauf gehalten werden. Bild: Pixabay/Mizter_X94

Von fil