Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben sich mit dem Rat informell auf Pläne zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor geeinigt. Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch im Gebäudesektor der EU bis zum Jahr 2030 erheblich zu reduzieren und ihn bis 2050 klimaneutral zu machen. Außerdem sollen mehr Gebäude mit den schlechtesten Werten renoviert und der Informationsaustausch über die Gesamtenergieeffizienz verbessert werden.

Ab 2030 sollen dem Beschluss zufolge alle neuen Gebäude emissionsfrei sein. Neue Gebäude, die von Behörden genutzt werden oder sich in deren Besitz befinden, sollen bereits ab 2028 emissionsfrei sein. Den Mitgliedstaaten soll die Möglichkeit eigeräumt werden, das Treibhauspotenzial eines Gebäudes während seines Lebenszyklus zu berücksichtigen, was die Herstellung und Entsorgung der Bauprodukte einschließt. Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 % zu senken. Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030 die 16 % der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz und bis 2033 die schlechtesten 26 % durch Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sanieren. Wenn es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden, je nach deren Größe, und in allen neuen Wohngebäuden installieren.

Ausstieg aus fossil betriebenen Heizkesseln#

Die Mitgliedstaaten werden Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizungssystemen und zum schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung fossiler Brennstoffe beim Heizen und Kühlen ergreifen, um Heizkessel mit fossilen Brennstoffen bis 2040 vollständig abzuschaffen. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten ab 2025 die Subventionierung eigenständiger Heizkessel für fossile Brennstoffe einstellen. Finanzielle Anreize für hybride Heizsysteme, die beispielsweise einen Heizkessel mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombinieren, werden weiterhin möglich sein.

Ausnahmen

Landwirtschaftliche Gebäude und denkmalgeschützte Gebäude können von den neuen Vorschriften ausgenommen werden, während die EU-Länder beschließen können, auch Gebäude, die aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, sowie temporäre Gebäude, Kirchen und Gotteshäuser auszunehmen.

Bild oben: Ab 2030 sollen Neubauten emissionfrei sein. Foto: Pixabay/652234

Von fil