Das Recycling von Kunststoffverpackungen nimmt weiter Fahrt auf. Laut Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat das Recycling von Kunststoff-Verpackungen im Gelben Sack in 2020 die gesetzliche Zielvorgabe von 58,5 Prozent überschritten und liegt jetzt bei erfreulichen 60,6 Prozent. Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung zum Recycling bzw. Nicht-Recycling von Kunststoffverpackungen unterstreichen die neuen Zahlen den erfolgreich eingeschlagenen Weg in Richtung Kreislaufwirtschaft von Kunststoffverpackungen.

Die Recyclingmengen aus dem dualen System sind im Jahr 2020 erneut um 8,4 Prozent gestiegen. Die gesetzlichen Quoten wurden von den Systemen im Durchschnitt erreicht. Die Grundlage dafür sind aus Sicht der ZSVR erhebliche Fortschritte bei recyclinggerecht gestalteten Verpackungen. Es gebe eine große Auswahl vollständig recyclingfähiger Verpackungen ohne Abstriche beim Produktschutz: Alle Formen, alle Materialien und für das Marketing eine Vielzahl von Ausgestaltungen. Klar ist, dass Verpackungen aus Monomaterial in Bezug auf die Recyclingfähigkeit die Nase vorn haben. Der Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs für Verpackungen hat viele Innovationen initiiert. „Das Marketing hat die ökologische Verpackung entdeckt. Ist es die recyclinggerechte Monoverpackung, die zudem Material spart, dann hat der Mindeststandard seine Wirkung erzielt. Wenn es ein schwer recycelbarer Materialverbund ist, der nur mit brauner Farbe ‚Öko‘ suggeriert, dann ist das in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft eine Sackgasse.“ erklärt Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), auf der Jahrespressekonferenz gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA).

Ausländische Hersteller, neue Registrierungspflicht und Anforderungen für Marktplätze – mehr Transparenz mit wenig Bürokratie

Das Jahr 2021 stand zudem im Zeichen der Novelle des Verpackungsgesetzes. In der ersten Stufe der Umsetzung wurde im Verpackungsregister LUCID die Möglichkeit für ausländische Hersteller integriert, einen Bevollmächtigten in Deutschland einzusetzen. Dieser soll die Umsetzung der inhaltlichen Pflichten garantieren. Nach dem Vorbild des Elektrogesetzes (ElektroG) erhofft sich der Gesetzgeber eine deutliche Steigerung der gesetzeskonformen Umsetzung von ausländischen Herstellern. Zum 1. Juli 2022 tritt eine weitere Stufe der neuen Regelungen in Kraft: Die Voll-registrierung für alle Verpackungsarten und die Verantwortlichkeit für Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister. Damit wird klar, dass niemand mehr in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen darf, der nicht registriert ist. Die Marktplätze müssen dies für ihre Anbieter sichern. „Die Registrierungszahlen sind im Jahr 2021 deutlich gestiegen, vor allem aus China. Die erweiterten Pflichten setzen bei den bekannten Schwachstellen an: Ausländische Hersteller, Marktplätze und Trittbrettfahrer. Die erste Stufe zum 3. Juli 2021 haben wir mit einem Kraftakt pünktlich umgesetzt. Derzeit arbeiten wir daran, die Gesetzesänderungen zum 1. Juli 2022 schlank umzusetzen, so dass die Hersteller möglichst bürokratiearm zeigen können, dass sie die Produktverantwortung für ihre Verpackungen ernst nehmen.“ verdeutlicht Gunda Rachut die aktuellen Herausforderungen.

Trend zu Papier-Kunststoff-Verbunden schadet Recycling

Der Verbrauch von Kunststoffverpackungen nahm in 2019 gegenüber dem Vorjahr um 56 Tausend Tonnen bzw. 1,7 Prozent ab (Quelle Umweltbundesamt/GVM). Für 2020 weisen erste Zahlen ebenfalls in diese Richtung – trotz Sondereffekten der Corona-Pandemie. Zurückzuführen ist die Mengenabnahme auf weniger Ressourceneinsatz bei Kunststoffverpackungen, mehr Folien- statt starrer Verpackungen sowie auf die Substitution durch andere Materialien und hier vor allem zumeist schlecht recyclingfähige Papier-Kunststoff-Verbunde. „Recyclingfähige Kunststoffverpackungen sind bereits heute im Sinne eines nachhaltigen Konsums oft die beste Lösung“, so Kreislaufwirtschafts-Expertin Dr. Isabel Schmidt von der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen. „Steigende Recyclingquoten und zunehmender Rezyklateinsatz verbessern die Ökobilanz noch weiter. Weitere Fortschritte in der Kreislaufwirtschaft von Kunststoff sind gefragt und kein recyclingschädigendes Greenwashing durch Materialverbunde, die gerne mit dem Scheinargument ,weniger Plastik‘ beworben werden.“

Recycling findet überwiegend in Deutschland statt

Das Recycling von Kunststoffverpackungen findet laut ZSVR zu 80 Prozent in Deutschland und zu knapp 20 Prozent in Europa statt. Unter 3 Prozent der Gelbe Sack-Abfälle werden außerhalb Europas exportiert – überwiegend in die Türkei und die Schweiz.

Fazit und Ausblick

Die ZSVR fordert jetzt, die Fortschritte des Verpackungsgesetzes zu sichern und auszubauen. Neue Verpackungsentwicklungen müssen in die Bewertung des Mindeststandards integriert werden. Die jährliche Überarbeitung hat sich bewährt, um die hohe Innovationskraft korrekt abzubilden. Weitere Entwicklungsmöglichkeiten werden sich durch die Evaluierung des Verpackungsgesetzes ergeben. „Die Richtung ist positiv: Das Verpackungsgesetz hat die notwendigen Entwicklungen angestoßen. Für die nicht vermeidbare Verpackung gibt es keine Entschuldigung mehr, sie nicht als zukünftige Ressource zu gestalten.“ resümiert Gunda Rachut.

„Das stetig zunehmende Recycling von Kunststoffverpackungen ist ein toller Erfolg“, so IK-Geschäftsführerin Dr. Isabell Schmidt. „Design for Recycling, Sammlung und Sortierung sowie Innovationen in allen Bereichen der Wertschöpfungskette stärken die Kreislaufwirtschaft von Kunststoffverpackungen! Und wir wissen; da geht noch mehr. Immerhin sind mittlerweile schon heute 74 Prozent der Haushaltsverpackungen aus Kunststoff recyclingfähig, inklusive pfandpflichtiger PET-Getränkeflaschen sogar 80 Prozent.“

Bild oben: Die Recyclingquote für Kunststoff-Verpackungen aus dem Gelben Sack liegt bei über 60 %. Foto: Circular Technology

Von fil