Der Bundesrechnungshof veröffentlicht neue Prüfungsergebnisse, die seine Bemerkungen 2021 ergänzen. Darin kritisiert er unter anderem die mangelnde Erfolgskontrolle der Förderung der Energieforschung, die Unpünktlichkeit der Bahn, sowie die Verschleppung der Digitalisierung der Verwaltungen.

Energieforschung: jährlich 500 Mio. Euro Förderung im „Blindflug“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Energieforschung jährlich mit 500 Mio. Euro, ohne genau zu wissen, ob, wann und wie die Ergebnisse zum Gelingen der Energiewende beitragen. Mit der Energieforschungsförderung kann das BMWK erst dann zur Energiewende beitragen, wenn die Forschungsergebnisse marktreif und damit einsatzfähig sind. Darüber, ob und inwieweit die Forschungsvorhaben marktreife Ergebnisse erzielen, hat das BMWK aber keine gesicherten Erkenntnisse. Es schätzt lediglich, dass ein Drittel der Projekte zwei bis fünf Jahre nach Projektende in eine wirtschaftliche Umsetzung münden. Als Erfolg sieht es schon, wenn die geplanten Ausgaben für die Energieforschung weiter gestiegen sind und das Geld vollständig ausgegeben wurde. Das BMWK ist bei der Energieforschungsförderung also weitgehend im „Blindflug“ unterwegs. Dadurch konnte es bisher sein Energieforschungsprogramm nicht gezielt auf eine zügige Marktreife der Forschungsergebnisse ausrichten. Es besteht die Gefahr, dass die Forschungsförderung für die Energiewende weitgehend wirkungslos bleibt.

Das BMWK muss sicherstellen, dass es die Fördergelder für das Energieforschungsprogramm zielgerichtet und wirtschaftlich einsetzt. Dazu muss es seine Programmsteuerung umgehend darauf ausrichten, den Anteil marktreifer Ergebnisse und damit auch deren Nutzen für die Energiewende nachweislich zu erhöhen. Dies unterstützt auch das Erreichen der Klimaschutzziele.

Bahn: Trendwende bei der Pünktlichkeit bleibt aus – inzwischen jeder vierte Zug im Fernverkehr verspätet

Der Bund nimmt als Eigentümer der Deutschen Bahn AG (DB AG) seit Jahren hin, dass zu viele Züge des Fernverkehrs unpünktlich fahren. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wirkt nicht ausreichend darauf hin, dass die DB AG die Pünktlichkeit des Fernverkehrs steigert.

Die Pünktlichkeitsquote ist eine der wichtigsten Kennzahlen für den Zustand der DB AG. Sie befindet sich seit 10 Jahren auf einem unbefriedigenden Niveau. Im Jahr 2021 war sogar jeder vierte Zug unpünktlich. Dabei erfasst die DB AG in ihrer Statistik nur Verspätungen ab sechs Minuten und berücksichtigt Zugausfälle gar nicht. Das kann die Pünktlichkeitsstatistik rechnerisch verbessern, ohne dass der Fernverkehr für die Reisenden tatsächlich zuverlässiger wird. Zwar stellt die Pünktlichkeit im Fernverkehr im Vergütungssystem der DB AG ein Kriterium für Bonuszahlungen an die Vorstandsmitglieder dar. Die vereinbarten Pünktlichkeitsziele sind aber wenig ambitioniert und so kein Anreiz für mehr Pünktlichkeit. Diese Fehlentwicklung läuft dem Gewährleistungsauftrag des Bundes aus dem Grundgesetz zuwider, beschädigt die Reputation der DB AG und ist kontraproduktiv für das verkehrs- und klimapolitische Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern. Der Eigentümer Bund muss über den Aufsichtsrat dafür Sorge tragen, dass die DB AG die Pünktlichkeit des Fernverkehrs nachhaltig steigert.

Verwaltungsdigitalisierung: BMI beschönigt Fortschritt

Das BMI erweckt in seinen Berichten und im Internet fälschlicherweise den Eindruck, die Digitalisierung der Verwaltung sei bereits weit vorangeschritten. Tatsächlich hatte der Bund im Herbst 2021 erst 58 von 1 532 seiner Verwaltungsleistungen wie vorgesehen digitalisiert – das waren rund 4 Prozent. Bund, Länder und Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 online anzubieten. Da das BMI den Projektfortschritt beschönigend darstellt, besteht die Gefahr, dass der Bund die Verwaltungsdigitalisierung nicht angemessen steuern kann. Und es weckt bei Bevölkerung und Unternehmen falsche Erwartungen an das Online-Angebot der Verwaltung. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist ein Milliardenvorhaben und eines der größten IT-Projekte Deutschlands. Das BMI muss daher sachgerecht und zutreffend über den Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung berichten, um den Projekterfolg nicht zu gefährden.

Kleine Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke: Besteuerung rechtssicher machen

Die Besteuerung von Einkünften aus kleinen Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ohne gesetzliche Grundlage mit einer Verwaltungsanweisung vereinfacht. Darin räumt es Steuerpflichtigen die Wahlmöglichkeit ein, bestimmte Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke als „Liebhaberei“ zu betreiben. Die Finanzverwaltung berücksichtigt dann Gewinne und Verluste aus dem Betrieb dieser Anlagen nicht. Um diese Nichtbesteuerung als unbürokratische Unterstützung erneuerbarer Energien rechtssicher zu gestalten, ist aber eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Das BMF sollte deshalb baldmöglichst eine gesetzliche Regelung erarbeiten.

Bild oben: Viele notwendige Veränderungen gehen einfach zu langsam von statten. Foto: Pixabay/Papafox

Von fil