Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 1,5 Mrd. EUR ausgestattete französische Maßnahme zur Unterstützung von ProLogium Technologies bei der Erforschung und Entwicklung einer neuen Generation von Batterien für Elektrofahrzeuge genehmigt.  Der taiwanesische Konzern ProLogium will in diesem FuE-Vorhaben eine erste Generation von Festkörperbatterien entwickeln, um die mit den herkömmlichen Lithium-Ionen-Batterien verbundenen Einschränkungen zu überwinden, eine zweite Generation von Festkörperbatterien mit höherer Energiedichte und größerer Nachhaltigkeit zu entwickeln, Verfahren und Strategien für das Recycling verschiedener Komponenten der Festkörperbatterien zu entwickeln und einen Beitrag zur Entwicklung von Normen für das Recycling von Festkörperbatterien zu leisten. ProLogium hat sich verpflichtet, das im Rahmen des Projekts erworbene technische Know-how aktiv an die Industrie und die Wissenschaft weiterzugeben.

Frankreich hat bei der Kommission eine geplante Unterstützung für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben („FuE-Vorhaben“) Prometheus angemeldet, das ProLogium zu Festkörperbatterien (solid-state batteries – SSB) für Elektrofahrzeuge durchführen wird. Bei der SSB-Technologie wird anstelle von flüssigem Elektrolyt festes Elektrolyt verwendet, um Batterien zu entwickeln, die eine höhere Energiedichte aufweisen und für die Verbraucher sicherer sind als herkömmliche Lithium-Ionen-Batterien. Im Rahmen der Maßnahme wird die Beihilfe in Form eines direkten Zuschusses von bis zu 1,5 Mrd. EUR gewährt, der das FuE-Vorhaben bis Ende 2029 abdeckt.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik sagt: „Frankreich kann mit dieser Maßnahme bis zu 1,5 Mrd. EUR bereitstellen, um das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von ProLogium zu innovativen Festkörperbatterien für Elektrofahrzeuge zu unterstützen. Dieses Vorhaben wird eine innovative Batterie-Wertschöpfungskette für Elektrofahrzeuge in Europa fördern, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.“

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach dem Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation („FEI-Rahmen“).

Die Kommission gelangte dabei zu folgendem Ergebnis:

  • Die Maßnahme fördert die Entwicklung eines Wirtschaftszweigs, insbesondere FuE-Tätigkeiten zur Entwicklung von SSB-Technologie einer neuen Generation für Elektrofahrzeuge.
  • Die Beihilfe hat einen Anreizeffekt, da der Beihilfeempfänger ohne die öffentliche Förderung nicht in FuE-Tätigkeiten für Festkörperbatterien investieren würde.
  • Die Maßnahme ist erforderlich und geeignet, um diese FuE-Tätigkeiten zu fördern. Außerdem ist sie angemessen, da die Höhe der Beihilfe dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspricht.
  • Im Rahmen der Maßnahme wird durch ausreichende Vorkehrungen sichergestellt, dass der Wettbewerb nicht übermäßig verfälscht wird: Sollte das Vorhaben sehr erfolgreich sein und zusätzliche Nettoeinnahmen generieren, greift ein Rückforderungsmechanismus. Dann wird der Beihilfeempfänger einen Teil der erhaltenen Beihilfe an Frankreich zurückzahlen. Außerdem wird ProLogium das im Rahmen des Vorhabens erworbene technische Know-how weitergeben.
  • Die positiven Auswirkungen der Beihilfe überwiegen etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU.

Daher hat die Kommission die Maßnahme Frankreichs nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

Die Mitteilung über Beihilfevorschriften für Forschung, Entwicklung und Innovation („FEI-Rahmen 2022“) zeigt auf, was die Mitgliedstaaten bei der Gewährung staatlicher Beihilfen für FEI-Tätigkeiten beachten müssen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.

Mit dem FEI-Rahmen sollen Tätigkeiten in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation gefördert werden, die aufgrund von Marktversagen ohne öffentliche Unterstützung nicht durchgeführt würden. So können die Mitgliedstaaten, unter bestimmten Voraussetzungen die erforderlichen Anreize setzen, damit Unternehmen und Forschungseinrichtungen diese wichtigen Tätigkeiten durchführen und entsprechende Investitionen tätigen. Der FEI-Rahmen beruht auf dem Grundsatz der Technologieneutralität und bezieht deshalb alle Technologien, Branchen und Wirtschaftszweige ein, damit nicht vorab festgelegt ist, auf welchen Forschungswegen neue Lösungen für innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen erzielt werden sollen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.106740 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.

Bild oben: Der taiwanesische Batteriehersteller baut in der Nähe von Dunkerque ein Werk für Batterien. Das Projekt wird mit 1,5 Mrd. EUR vom französischen Staat gefördert. Grafik: ProLogium

 

Von fil