Die EmpCo-Richtlinie verschärft die Anforderungen an Umweltwerbung. Auch Aussagen zur Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit müssen verlässlich sein.

Seit dem 27. September 2026 sind die neuen Vorgaben der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo, anzuwenden. Sie sollen Verbraucher vor irreführender Umweltwerbung schützen und ihnen bessere Informationen für Kaufentscheidungen geben. Dabei geht es auch um die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten.

Markus Hiebel, Leiter der Abteilung Sustainability Management and Participation bei Fraunhofer UMSICHT, erläutert in einem Interview, welche Bedeutung die Richtlinie für die Unternehmenskommunikation hat. Sie betrifft den Geschäftsverkehr mit Endkunden. Auch im Geschäft zwischen Unternehmen empfiehlt Hiebel eine sachlich korrekte Kommunikation. Zu den erfassten Merkmalen gehören neben Umweltaspekten die Recyclingfähigkeit sowie soziale Bedingungen entlang der Wertschöpfungskette.

Allgemeine Aussagen müssen belegt werden

Pauschale Bezeichnungen wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ dürfen Unternehmen nicht ohne entsprechende Nachweise verwenden. Auch unzuverlässige freiwillige Nachhaltigkeitslogos sollen verschwinden. Ziel ist, dass Verbraucher die beworbenen Eigenschaften eines Produkts besser beurteilen können.

Hiebel spricht sich deshalb für konkretere Angaben aus. Nachhaltigkeitssiegel müssen nach seiner Erläuterung auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung beruhen.

Ökobilanzen als Grundlage

Als Instrumente zum Nachweis von Umweltvorteilen nennt Hiebel standardisierte Ökobilanzen nach ISO 14040 und ISO 14044 sowie Umweltproduktdeklarationen, sogenannte EPDs. Fraunhofer UMSICHT erstellt solche Bewertungen und unterstützt Unternehmen bei der Bilanzierung. Dabei betrachtet das Institut den gesamten Produktlebenszyklus. Im Bereich der Kreislaufwirtschaft reicht die Arbeit vom Design bis zum Recycling, mit einem Schwerpunkt auf Kunststoffen.

Abgrenzung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

EmpCo ist laut Hiebel kein eigenständiges Berichtsinstrument wie die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD. Die Richtlinie setzt einen Rahmen für die Kommunikation mit Kunden. Informationen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung können dafür eine Grundlage liefern. Als mögliche Schnittstelle nennt Hiebel die Wesentlichkeitsanalyse, die relevante Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen entlang der Wertschöpfungskette erfasst.

Bild oben: Dr. Markus Hiebel, Abteilungsleiter Sustainability Management and Participation. Foto: Fraunhofer UMSICHT

Von Philipp

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