Kürzlich hat der Bundestag das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen. Es legt Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs fest. Von der verpflichtenden Einführung eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems nach EMAS bzw. ISO 50001 sind rund 12.400 Unternehmen betroffen.

Mit dem Energieeffizienzgesetz setzt Deutschland die Vorgaben aus der europäischen Energieeffizienzrichtlinie um. Der Treibhausgasausstoß soll entsprechend der Ziele des Pariser Klimaabkommens gemindert werden. Dafür will die Europäische Union ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent verringern, wofür Anstrengungen in allen Sektoren notwendig sind. Mit den Regelungen des Energieeffizienzgesetzes werden einerseits Unternehmen adressiert, darunter auch energieintensive kleine und mittelständische Unternehmen, die bislang keiner Auditpflicht unterlagen. Das betrifft nach Aussage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) rund 12400 Unternehmen. Auch für die öffentliche Hand gibt es Vorgaben, ihr soll hierbei eine Vorbildfunktion zukommen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Ende Oktober mit dem Gesetz befassen, im Anschluss soll es möglichst zeitnah in Kraft treten.

Mehr Verbindlichkeit in der Energieeffizienz

Das EnEfG verpflichtet den Bund zur Einsparung von jährlich 45, sowie die Länder zu Einsparungen von insgesamt drei Terrawattstunden. Öffentliche Stellen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch ab einer Gigawattstunde müssen jährliche Einsparungen von 2 Prozent bis 2045 erzielen. Des Weiteren stellt das Gesetz Energieeffizienz-Anforderungen an Rechenzentren, sowie Anforderungen an Unternehmen zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme. Mit der Einrichtung einer Plattform für Abwärme soll die verantwortungsvolle Nutzung von Abwärme gefördert werden.

Energie- und Umweltmanagement als Baustein für Klimaneutralität

Als einen weiteren Baustein zur Erreichung von Klimaneutralität verpflichtet das neue EnEfG Unternehmen, öffentliche Stellen und Rechenzentren ab bestimmten Leistungswerten zur Einführung von EMAS oder der ISO 50001. Mögliche Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen des Energie- oder Umweltmanagements müssen auf ihre Wirtschaftlichkeit nach DIN EN 17463 (VALERI) bewertet werden. Für alle als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen sind binnen drei Jahren Umsetzungspläne zu veröffentlichen. Betroffene Unternehmen müssen ihrer Pflicht innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes nachkommen, wobei die Pflichterfüllung durch das BAFA in Stichproben überprüft wird.

Klimaneutralitätsbegriff bleibt undefiniert

Das Energieeffizienzgesetz macht das Ziel Klimaneutralität deutlich, unklar bleibt jedoch eine rechtsverbindliche Definition von klimaneutral. Hierfür ermächtigt das EnEfG die Bundesregierung, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die definiert, beispielsweise welche Anforderungen für klimaneutrale Unternehmen gelten, und welche Nachweispflichten dafür zu erbringen sind, um als klimaneutrales Unternehmen anerkannt zu werden. Der Diskurs um eine verbindliche Definition von Klimaneutralität ist in vollem Gange. Die ISO – International Organization for Standardization arbeitet an der Veröffentlichung eines internationalen Standards ISO 14068 für Klimaneutralität.

Bild oben: Nach dem Energieeffizienzgesetz sind Unternehmen zukünftig verpflichtet, ein Energie und Umweltmanagementsystem einzuführen. Foto: Pixabay/qimono

Von fil