Allerdings sehen BDSV und VDM es als verpasste Chance, dass der Entwurf keine eigene Gruppe für sogenannte „Batteriehaltige Geräte“ vorsieht. Eine solche Gruppe würde den öffentlich-rechtlichen Sammelstellen eine vereinfachte Kontrollmöglichkeit bieten, da sie Fehlwürfe schneller erkennen könnten. BDSV-Präsident Andreas Schwenter „Hier besteht eindeutig Nachbesserungsbedarf. Denn die Einführung einer solchen Gruppe für batteriehaltige Geräte würde die Brandgefahr aufgrund von fehlerhaft erfassten Elektroaltgeräten mit Lithiumbatterien deutlich minimieren und die Verwertung wesentlich sicherer machen.“
Herstellerverantwortung bleibt gering
Darüber hinaus bemängeln die Verbände, dass die Hersteller in Bezug auf das Produktdesign nach wie vor zu wenig in die Verantwortung genommen werden. Solange die Recyclingfähigkeit von Produkten für Hersteller unverbindlich bleibt, wird sich für Recycler kaum etwas verbessern. Neben der enthaltenen Möglichkeit der zerstörungsfreien Entnahme der Altbatterien und Altakkumulatoren muss dies darüber hinaus mit handelsüblichem Werkzeug möglich sein. „Bereits an dieser Stelle beginnt die Brandgefahrbekämpfung“, bekräftigen beide Verbände.
Ebenfalls auf Unverständnis stößt die mit dem Elektroaltgerätegesetz zusammenhängende Behandlungsverordnung. Die Einschränkung oder gar der Ausschluss zugelassener Verarbeitungstechniken widersprechen dem Gedanken die „beste verfügbare Technik“ einzusetzen, wie es üblicherweise gefordert wird. Die Verbände sind sich einig: „Der Gesetzgeber sollte das Ziel, nicht aber die einzusetzenden Verfahren bestimmen.“