Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) leitet juristische Verfahren gegen acht Unternehmen ein, die laut DUH mit irreführenden Klimaneutralitätsversprechen werben. Darunter ist die Fleurop AG, der Fotodienstleister CEWE Stiftung und der Fußballverein FSV Mainz 05. Diese sollen sich mit einer Unterlassungserklärung gegenüber der DUH dazu verpflichten, Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig transparent über ihre vermeintlich klimaneutralen Produkte zu informieren. Die DUH kritisiert damit die weitverbreitete Taktik von Firmen, ihren Produkten mit Werbeaussagen einen grünen Anstrich zu verleihen. Zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks werden Emissionsgutschriften für Klimaschutzprojekte gekauft, die einen Einspareffekt nur vortäuschen. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird dadurch ein vermeintlich „klimaneutraler“ Kauf suggeriert. Die DUH fordert von Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke und Justizminister Marco Buschmann ein generelles Verbot von irreführender Werbung mit angeblicher „Klimaneutralität“.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Werbeversprechen der Klimaneutralität sind in den meisten Fällen Verbrauchertäuschung. Gegen dieses Greenwashing gehen wir vehement vor, denn Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht, korrekt über die Anstrengungen der Unternehmen für die Verbesserung deren Produkte informiert zu werden. Von Bundesumweltministerin Lemke und Bundesjustizminister Buschmann fordern wir ein generelles Verbot von irreführender Werbung mit angeblicher ‚Klimaneutralität‘!“

Agnes Sauter, Leiterin des Bereichs ökologische Marktüberwachung bei der DUH: „Ob ‚klimaneutrale Blumensträuße‘ oder ‚klimaneutrale Girokonten‘: Die zur Kompensation von Treibhausgasemissionen herangezogenen Projekte erzielen meist nicht den behaupteten Nutzen oder werden hinsichtlich ihres Einsparpotentials massiv überzeichnet. Während das entstehende CO2 das Klima auf Jahrhunderte beeinflusst, können beispielsweise Bäume den Kohlenstoff nur für einige Jahrzehnte speichern. Auch die sogenannten ‚Kochöfenprojekte‘, bei denen der lokalen Bevölkerung im globalen Süden Öfen zur Verfügung gestellt werden, die weniger Holz verbrauchen, sind zwar sinnvoll, werden aber in ihren ermittelten Nutzungsraten durch die heimische Bevölkerung erheblich überschätzt.“

Hintergrund:

Die DUH fordert ein generelles Verbot von irreführenden Werbeaussagen, die behaupten, Produkte, Unternehmen oder Dienstleistungen seien „klimaneutral“. Seit Mai 2022 hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation juristische Verfahren gegen nunmehr 34 Unternehmen eingeleitet und sie aus verschiedenen Gründen zum Ausstieg aus der Werbung mit vermeintlicher „Klimaneutralität“ aufgefordert. Gegen diese weiteren acht Unternehmen hat die DUH juristische Verfahren eingeleitet:

  • German Hospitality Management GmbH, die Teil der Best Western Hotelkette ist und eine klimaneutrale Übernachtung verspricht.
  • C24 Bank GmbH, die ihren Kunden klimaneutrale Girokonten verspricht und gleich vom ganzen Unternehmen behauptet, dass es klimaneutral sei.
  • Fleurop AG, die klimaneutrale Blumensträuße zusagt.
  • MDM Münzhandelsgesellschaft mbH & Co KG, die mit einer Silbermünze verspricht, zum Klimaschutz beizutragen.
  • Cosnova GmbH, die unter anderem eine von ihr vertriebene Lippenpflege und eine Mascara als klimaneutral bezeichnet.
  • Fotodienstleister CEWE Stiftung & Co. KGaA, der alle CEWE Markenprodukte, u. a. auch das Fotobuch, als klimaneutral bewirbt.
  • Die Hela Gewürzwerk Hermann Laue GmbH mit ihren klimaneutralen Tomaten-Ketchup-Produkten.
  • Fußball-Bundesligaerstligisten 1. Fußball- und Sportverein Mainz 05 e.V., der sich als ersten klimaneutralen Verein der Bundesliga bezeichnet.

Einen Überblick zu den Klimaneutralitätsverfahren der DUH gibt es hier.

Bild oben: Die Deutsche Umwelthilfe verklaft Unternehmen, die aus ihrer Sicht fälschlicherweise mit Klimaneutralität werben. Foto: Pixabay/geralt

Von fil