Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht ihre Forderung nach einem Stopp von Antibiotikamissbrauch in der Massentierhaltung durch ein neues Rechtsgutachten der Ärzteinitiative „Ärzte gegen Massentierhaltung“ bestätigt. Demnach sind in Deutschland die Rechtsgrundlagen gegeben, um in der Massentierhaltung den Einsatz von Reserveantibiotika zu verbieten. Darüber hinaus besteht ein verfassungsmäßiges Gebot zum Schutz des Gesundheitssystems, das auf wirksame Reserveantibiotika angewiesen ist, die als letzte Mittel gelten, wenn alle anderen Antibiotika bei Infektionen mit antibiotikaresistenten Krankheitserregern versagen.

Dazu erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Analog zum Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesregierung auch für ein funktionierendes Gesundheitssystem für künftige Generationen sorgen. Dazu gehört auch ein Verbot der Reserveantibiotika in der Massentierhaltung und strenge Regulierungen gegen den verbreiteten Antibiotikamissbrauch in Tierfabriken. Reserveantibiotika sind Notfall-Antibiotika, die Menschen benötigen, wenn andere Antibiotika nicht mehr helfen. Es ist unerträglich, dass die menschliche Gesundheit den Profiten von Fleisch- und Pharmaindustrie untergeordnet wird.“

20 Prozent der eingesetzten Antibiotika sind eigentlich für Notfälle vorgesehen

Imke Lührs von der Ärzteinitiative sagt: „Aktuell zählen in Deutschland 20 Prozent der in der Tierhaltung eingesetzten Antibiotika gemäß der Definition der Weltgesundheitsorganisation zu den Reserveantibiotika mit ‚höchster Priorität für Menschen‘. Jeder Einsatz dieser wertvollen Medikamente im Stall treibt das Risiko hoch, dass sich resistente Keime verbreiten. Das EU-Tierarzneimittelrecht sieht ausdrücklich vor, dass die Mitgliedsstaaten sich durch ein Verbot von Reserveantibiotika in der Tierhaltung vor Resistenzrisiken schützen dürfen. Auch die Bundesärztekammer spricht sich dafür aus, diese Antibiotika kranken Menschen vorzubehalten. Dennoch lässt der neue Entwurf der Bundesregierung für ein Tierarzneimittelgesetz ein Verbot von Reserveantibiotika in der Massentierhaltung außen vor. Es fehlen zentrale Auflagen wie die Ausweitung der Pflicht zum Erregertest, um Fehlanwendungen zu vermeiden.“

„Gesetzentwurf ist ungeeignet“

Den Gesetzentwurf kommentiert Reinhild Benning, Agrarexpertin der DUH: „Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn und Verbraucherschutzministerin Klöckner ist völlig ungeeignet, um den Missbrauch von Reserveantibiotika in der Massentierhaltung zu stoppen. Wenn die Bundesregierung ihren Auftrag zum Gesundheitsschutz ernst nimmt, muss sie ein Verbot der wichtigsten Antibiotika aus der Humanmedizin und ein Reduktionsziel für Antibiotika in der Tierhaltung insgesamt beschließen. Um eklatante Erfassungslücken zu schließen, muss der Antibiotikaeinsatz bei allen Tieren endlich digital dokumentiert werden, und Behörden müssen überhöhte Antibiotikaeinsätze insbesondere bei Reserveantibiotika wirksam beenden können. Tierhalter brauchen klare gesetzliche Regeln, um mit Planungssicherheit in tiergerechtere Ställe investieren zu können. Denn mehr Tierschutz bedeutet auch gesündere Tiere und gesunde Tiere brauchen keine Antibiotika.“

Bild oben: In der Tiermast werden Antibiotika eingesetzt, die eigentlich für menschliche Notfäle reserviert sind. Foto: Pixabay/RitaE

Von fil