Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Batteriegesetzes auf den Weg gebracht. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Bundestag und Bundesrat zur Befassung zugeleitet, das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der bvse fordert eine höhere vorgeschriebene Sammelquote.

Künftig müssen sich alle Hersteller von Batterien registrieren lassen, alle Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien werden von einer einheitlichen Stelle genehmigt. Die Gesetzes-Novelle macht die stiftung elektro-altgeräte register zum einheitlichen Akteur für die Registrierung von Batterieherstellern und eine standardisierte Genehmigung von Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien.

Neue Mindeststandards bei der Abholung von Geräte-Altbatterien sollen eine hochwertige und sichere Entsorgung garantieren. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig einheitlich und gemeinsam durch alle Hersteller informiert werden. Seit Jahresbeginn sind nur noch herstellereigene Rücknahmesysteme auf dem Markt der Gerätealtbatterie-Entsorgung tätig. Diese Situation greift beschlossene Gesetzentwurf auf und sieht eine Rücknahme und Entsorgung von Geräte-Altbatterien im Wettbewerb vor. Es werden dabei die notwendigen Randbedingungen für einen fairen Wettbewerb aller Beteiligten festgelegt.

Bvse kritisiert niedrige Sammelquote

Enttäuscht zeigte sich der bvse darüber, dass seine Forderung nach einer Anhebung der Sammelquote von 45% auf 65% nicht in den Gesetzentwurf hineingeschrieben wurde. Der Vorsitzende des bvse-Fachverbands Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling, Bernhard Jehle, sieht dadurch die große Gefahr, dass auf Basis des BattG jetzt ein Wettbewerb um die geringstmögliche Zielerfüllung entsteht.

In einer Pressemitteilung kündigte das Bundesumweltministerium an weitergehende Regelungen zur Entsorgung von Altbatterien erst im Herbst 2020 auf EU-Ebene diskutieren zu wollen. Vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Einsatzgebiete von Batterien, den aktuellen technischen Entwicklungssprüngen und dem steigenden Bedarf an modernen Speichertechnologien bringt sich das BMU bereits heute aktiv in die Konsultationsprozesse auf europäischer Ebene ein. Die Änderungen am bestehenden Rechtsrahmen für Batterien sollen insbesondere die Nachhaltigkeit der Batteriewertschöpfungskette für die Elektromobilität verbessern und das Kreislaufpotenzial sämtlicher Batterien steigern. Die EU-Kommission plant, im Oktober 2020 einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen.

Den Gesetzesentwurf und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesumweltministeriums unter: www.bmu.de/GE878

Von fil