Am Montagabend erzielten das EU-Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung des EU-Rahmens für das Ökodesign nachhaltiger Produkte. Die neuen „Ökodesign“-Vorschriften sollen Produkte hervorbringen, die länger halten und leichter zu reparieren, aufzurüsten und zu recyceln sind. Die Vernichtung von unverkaufter Kleidung und Schuhen soll verboten werden. Nachhaltigkeitsanforderungen sollen für bestimmte Produkte Stahl, Textilien, Möbel, Reifen und Chemikalien Vorrang haben.
Die Verhandlungsführer von Parlament und Rat einigten sich auf eine Aktualisierung der so genannten Ökodesign-Verordnung, die darauf abzielt, verschiedene Aspekte von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus zu verbessern, um sie haltbarer und zuverlässiger zu machen, ihre Wiederverwendung, Aufrüstung, Reparatur und ihr Recycling zu erleichtern und weniger Ressourcen, Energie und Wasser zu verbrauchen. Spezifische Produktanforderungen werden von der Kommission im Wege der Sekundärgesetzgebung umrissen. Die Verhandlungsführer waren sich einig, dass die Ökodesign-Anforderungen auch Praktiken im Zusammenhang mit vorzeitiger Veralterung berücksichtigen sollten (wenn ein Produkt nicht mehr funktioniert oder weniger leistungsfähig ist, z. B. aufgrund von Konstruktionsmerkmalen, Nichtverfügbarkeit von Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen oder fehlenden Software-Updates).
Vorrangige Produkte
Auf Initiative des Parlaments einigten sich die Verhandlungsführer darauf, dass die Kommission in ihrem ersten Arbeitsplan, der spätestens neun Monate nach Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften angenommen werden soll, einer Reihe von Produktgruppen Vorrang einräumt. Zu diesen vorrangigen Produkten gehören Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien (insbesondere Bekleidung und Schuhe), Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmiermittel und Chemikalien.
Digitale Produktpässe für besser informierte Verbraucher
Digitale „Produktpässe“ mit genauen und aktuellen Informationen werden die Verbraucher in die Lage versetzen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Gemäß dem vereinbarten Text wird die Kommission ein öffentliches Webportal betreiben, das es den Verbrauchern ermöglicht, die in den Produktpässen enthaltenen Informationen zu suchen und zu vergleichen.
Meldung und Verbot der Vernichtung von unverkauften Konsumgütern
Wirtschaftsbeteiligte, die unverkaufte Waren vernichten, müssen jährlich über die Menge der von ihnen weggeworfenen Produkte und die Gründe dafür berichten. Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, die Vernichtung von unverkaufter Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhen zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes (sechs Jahre für mittlere Unternehmen) ausdrücklich zu verbieten. In Zukunft kann die Kommission die Liste der unverkauften Produkte, für die ein Vernichtungsverbot gelten soll, um weitere Kategorien ergänzen.
Berichterstatterin Alessandra Moretti (S&D, IT) sagte: „Es ist an der Zeit, das Modell des „Nehmens, Herstellens, Entsorgens“ zu beenden, das so schädlich für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft ist. Neue Produkte werden so gestaltet, dass sie allen zugute kommen, unseren Planeten respektieren und die Umwelt schützen. Nachhaltige Produkte werden zur Norm, die es den Verbrauchern ermöglichen, beim Einkaufen Energie zu sparen, Reparaturen durchzuführen und kluge ökologische Entscheidungen zu treffen. Das Verbot der Vernichtung von unverkauften Textilien und Schuhen wird auch dazu beitragen, dass sich die Art und Weise, wie Fast Fashion-Hersteller ihre Waren produzieren, ändert.“
Nächste Schritte
Nach Abschluss der Arbeiten auf technischer Ebene müssen das Parlament und der Rat das Abkommen förmlich genehmigen, bevor es in Kraft treten kann.
Bild oben: Die EU will das Eco-Design zum Standard machen und so die entstheung von Abfällen verhindern. Foto: Pixabay/seagul