Der Bundestag hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 06. Juli 2023 der 11. Novelle des Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz (GWB) zugestimmt. Ziel der Novelle ist es, dass Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher:innen besser abgestellt werden können. „Die Novelle bietet aus unserer Sicht dem Bundeskartellamt deutlich mehr Möglichkeiten, um der Entstehung von Monopol- und Oligopolstrukturen entgegenzuwirken“, erklärt dazu Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.
Die Sektoruntersuchung dient dazu, die Marktverhältnisse in einer bestimmten Branche zu untersuchen. Sie war bisher die Grundlage dafür, im Anschluss einzelne Verfahren gegen Unternehmen durchführen zu können, soweit diese nachweislich einen Kartellrechtsverstoß begangen haben. „Die GWB-Novelle macht aus dem Bundeskartellamt jetzt eine Wettbewerbsbehörde mit Biss, denn sie erhält einen völlig neuen Instrumentenkasten, um gegen Störungen des Wettbewerbs vorzugehen“, erklärt Rehbock.
Die im neuen GWB festgelegten Prüfkriterien, wie zum Beispiel die Anzahl, Größe, Finanzkraft und Umsätze der im betroffenen Sektor tätigen Unternehmen sowie ihre Verflechtungen untereinander, sind geeignet um festzustellen, ob durch bestimmte Vertragspraktiken, oder weil ein Oligopol vorliegt, oder aufgrund eines besonders marktmächtigen Unternehmen der Wettbewerb gestört ist. Das Bundeskartellamt kann nun eigenständig sogenannte Abhilfemaßnahmen anordnen, wenn die Sektoruntersuchung Wettbewerbsprobleme erkannt hat. Dies kann dann auch Unternehmen betreffen, denen keine konkrete rechtsmissbräuchliche Vorgehensweise nachgewiesen werden kann.
Geringerer Schwellenwert
Dabei gelten auch für die Anmeldung künftiger Zusammenschlüsse nun neue Schwellenwerte. Die Novelle legt fest, dass das zu übernehmende Unternehmen im letzten Geschäftsjahr Umsatzerlöse im Inland von mehr als einer Million Euro erzielt haben muss. Bisher lag dieser Schwellenwert bei 17,5 Millionen Euro. „Das ist ein wichtiger Fortschritt, weil so auch die sogenannten Kettenaufkäufe auf dem Radar des Bundeskartellamtes erscheinen werden.“ Eric Rehbock ist daher mit dieser 11. GWB-Novelle durchaus zufrieden. „Die Ermöglichung der missbrauchsunabhängigen Entflechtung, um so für einen fairen Wettbewerb auch in der mittelständisch geprägten Recycling- und Entsorgungsbranche zu sorgen und offene Märkte zu schaffen, ist ein großer Fortschritt“, betont der bvse-Hauptgeschäftsführer abschließend.
Bild oben: Eric Rehbock lobt die Novelle des Wettbewerbsrechts. Foto: bvse