Das Europäische Parlament und der Rat haben vergangene Woche eine vorläufige Übereinkunft erzielt, die Maßnahmen zur Verringerung von Lebensmittel- und Textilabfällen in der EU vorsieht.

Bis zum 31. Dezember 2030 sollen Lebensmittelabfälle um 10 % in der Verarbeitung und Herstellung sowie um 30 % pro Kopf im Einzelhandel, in Restaurants, im Gastronomiesektor und in Haushalten reduziert werden. Die Zielvorgaben basieren auf dem durchschnittlichen jährlichen Abfallvolumen aus den Jahren 2021 bis 2023. Zudem sind Maßnahmen vorgesehen, die die Spende unverkaufter, für den menschlichen Verzehr geeigneter Lebensmittel erleichtern sollen.

Herstellerverantwortung bei Textilabfällen

Die Vereinbarung verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Herstellerverantwortungsprogramme (Extended Producer Responsibility, EPR) einzuführen. Danach müssen Hersteller, die Textilprodukte in einem EU-Land in Verkehr bringen, 30 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte übernehmen. Für Kleinstunternehmen gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Betroffen sind Produkte wie Kleidung, Accessoires, Schuhe, Decken, Bett- und Küchenwäsche, Vorhänge und Hüte. Auf Initiative des Parlaments können darüber hinaus EPR-Programme für Matratzenhersteller eingerichtet werden.

Weitere Bestimmungen

Bei der Festlegung der finanziellen Beiträge zu den EPR-Systemen sollen auch ultra-fast und fast fashion Praktiken berücksichtigt werden. Die Umsetzung der Regelungen obliegt den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. circular-technology.com wird die weiteren Entwicklungen in diesem Zusammenhang beobachten.

Bild oben: Textil- und Lebensmittelabfälle sollen inder EU deutlich reduziert werden.

Von fil