Ein Jahr nach der Zulassung von E-Scootern in Deutschland sieht der Mobilitätsclub ADAC durch die neuen Fahrgeräte keine nachhaltige Entlastung von Umwelt und Verkehr in deutschen Städten. Nach Beobachtungen des Clubs werden die meisten E-Scooter als Leihmodelle genutzt. Sie ersetzen in der Regel keine Autofahrten, sondern Wege zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge sind seit 15. Juni 2019 auf den Straßen in Deutschland zugelassen.

Chancen für einen Beitrag zu nachhaltiger Mobilität in Städten sieht der ADAC in erster Linie in Modellen zum Kauf: Pendler können solche Modelle für den Weg zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle nutzen, in S- und U-Bahn mitnehmen und am Zielort die sogenannte „letzte Meile“ zum Arbeitsplatz oder nach Hause zurücklegen. Damit lassen sich auch längere Pendelstrecken ohne Wartezeiten durch die Suche nach einem Leihmodell zurücklegen. Außerdem ist der Einsatzbereich von Leih-Scootern häufig auf Innenstadtgebiete beschränkt.

Nach einer Auswertung des ADAC dürfen E-Scooter in vielen Fällen im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden. Viele Verkehrsverbünde orientieren sich an der Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, die die Mitnahme klappbarer Modelle erlaubt. Bei nicht klappbaren Geräten sind die Regeln in deutschen Landeshauptstädten jedoch uneinheitlich: Teilweise sind nicht-klappbare E-Scooter im ÖPNV ganz verboten, teilweise nur zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Verkehrsmitteln.

 

Von fil