Bei der Gestaltung und Vermarktung von Produkten sind ab 2026 in der Europäischen Union (EU) neue Nachhaltigkeitsvorschriften zu beachten. „Anforderungen an Produkte werden zunehmend umfangreicher und komplexer. Um dies bei der Produktgestaltung besser zu bewältigen, bietet sich der Einsatz von Checklisten an, so Olaf Eisele, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft. Eine Checkliste zur Gestaltung und Verbesserung der Nachhaltigkeit von Produkten stellt das ifaa als Orientierungshilfe zur Verfügung. Sie beschränkt sich nicht auf einzelne EU-Vorschriften oder Umweltaspekte, sondern thematisiert auch wirtschaftliche und technische Anforderungen. Damit fördert sie eine ganzheitliche Sichtweise zur erfolgreichen Produktgestaltung. Die Checkliste ist kostenfrei verfügbar.

Für Unternehmen bedeutet das, dass Nachhaltigkeit stärker in der Produktentwicklung, in der Verpackungsgestaltung und in der Dokumentation berücksichtigt werden muss.

Drei Regelwerke sind für Hersteller besonders relevant

Im Mittelpunkt der Mitteilung stehen die EU-Verordnung 2024/1781 (Design), die EU-Verordnung 2025/40 (Verpackung) und die EU-Richtlinie 2024/1799 (Reparatur). Sie enthalten neue und erweiterte Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Produkten und sind Teil des europäischen Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft.

Dieser Aktionsplan soll nachhaltiges Produktdesign, Zirkularität in der Wertschöpfung, mehr Transparenz und stärkere Verbraucherrechte fördern. Für Hersteller entsteht damit ein neuer Orientierungsrahmen, der verschiedene Stufen des Produktlebenszyklus betrifft.

Ökodesign-Verordnung schafft den Rahmen

Die Ökodesign-Verordnung EU 2024/1781 setzt den Rahmen für weitere EU-Vorschriften. Über delegierte Rechtsakte sollen die Nachhaltigkeitsanforderungen an Produkte bis 2030 schrittweise erweitert, ausgeweitet und detailliert werden. Betroffene Produkte dürfen nach Inkraftsetzung der jeweiligen Verordnungen nur noch in Verkehr gebracht oder betrieben werden, wenn sie die festgelegten Anforderungen erfüllen. Genannt werden unter anderem digitale Produktinformationen, Recyclingfähigkeit, Reparierbarkeit, Energieverbrauch, Ressourceneffizienz, CO₂-Emissionen und Entsorgung.

Vernichtungsverbot betrifft unverkaufte Textilien

Ein erstes Beispiel betrifft unverkaufte Textilwaren. Im Februar 2026 erließ die EU erste Rechtsakte, die ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung, Accessoires und Schuhe enthalten. Außerdem werden neue Berichtspflichten über unverkaufte Produkte festgelegt. Das Vernichtungsverbot gilt für große Unternehmen ab Juli 2026 und für mittlere Unternehmen ab 2030. Hersteller und Anbieter betroffener Produkte müssen daher prüfen, wie sie mit nicht verkauften Waren umgehen und welche Berichtspflichten für sie entstehen.

Verpackungen müssen kreislauffähiger werden

Auch Verpackungen rücken stärker in den Fokus. Ab dem 12. August 2026 tritt die EU-Verpackungsverordnung EU 2025/40 in Kraft. In Deutschland wird zur Umsetzung das bisherige Verpackungsgesetz durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ersetzt. Ziel der Verordnung ist es, den Verpackungsverbrauch zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Verpackungen sollen so gestaltet werden, dass schwer recycelbare Kunststoffe und gefährliche Stoffe vermieden werden. Zudem sollen überdimensionierte Verpackungen eingeschränkt werden.

Reparaturfähigkeit wird zur Herstellerpflicht

Für Hersteller bestimmter Produkte kommt die Reparatur-Richtlinie EU 2024/1799 hinzu. Sie muss in Deutschland bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Verbraucher erhalten für bestimmte Produkte wie Smartphones, Waschmaschinen und Geschirrspüler ein Recht auf Reparatur.

Hersteller betroffener Produkte müssen Informationen über Reparaturleistungen und Reparaturkosten bereitstellen und Ersatzteile zu einem angemessenen Preis anbieten. Bei einer Reparatur während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist verlängert sich die Gewährleistungsfrist. Vorgesehen ist außerdem ein standardisiertes EU-Formular für Reparaturinformationen.

Checkliste soll Unternehmen unterstützen

Für Hersteller entsteht aus den neuen Vorgaben ein konkreter Handlungsbedarf. Produktgestaltung, Verpackung, Reparierbarkeit, Informationspflichten und der Umgang mit unverkauften Produkten müssen stärker systematisch betrachtet werden. Die vom ifaa bereitgestellte Checkliste soll Unternehmen dabei unterstützen, die Nachhaltigkeit von Produkten zu gestalten und zu verbessern. Sie kann Herstellern helfen, relevante Anforderungen frühzeitig zu erfassen und die eigene Produktentwicklung darauf auszurichten.

Bild oben: Demnächst müssen Produkte Anforderungen in den Bereichen Ökodesign, Reparierbarkeit und Verpackung erfüllen. Abbildung: Circular Technology mit Chat GPT

Von fil