Nach Genehmigung des Rücknahmesystems GRS eMobility zum 1.12.21 durch die zuständige Behörde können Hersteller und Importeure im Bereich kleiner elektrischer Fahrzeuge wie E-Bike, E-Scooter etc. ihrer Produktverantwortung erstmalig für sowohl Geräte- als auch Industriebatterien mit nur einer Rücknahmelösung nachkommen. Die langjährige Kooperation zwischen dem Zweirad-Industrieverband e.V. (ZIV) und GRS Batterien erfährt dadurch einen neuen Schub.

Aus zwei mach eins

Das Batteriegesetz unterscheidet zwischen Industriebatterien, wozu z.B. E-Bike Akkus zählen, und Gerätebatterien wie sie u.a. bei Fahrradzubehör z.B. Lampen zum Einsatz kommen. Bislang sind Hersteller ihrer Produktverantwortung durch Anschluss an zwei Rücknahmesysteme nachgekommen. Mit dem neu genehmigten System GRS eMobility benötigen sie jetzt nur noch einen Vertrag.

Branche statt Batterieart im Fokus

E-Bike Akkus und Zubehör wie Lampen gehören zum Standardsortiment des Fahrrad-Fachhandels. „Das Branchenprinzip, das wir gemeinsam mit GRS Batterien begründet haben, wird damit konsequent erweitert und beweist einmal mehr, wie privatwirtschaftliche Selbstorganisation funktionieren kann.“, kommentiert Burkhard Stork, Geschäftsführer des ZIV.

Die Zukunft im Blick

Künftige EU-Vorgaben sehen den Mindesteinsatz von Recyclaten in Neuprodukten vor. „Voraussetzung hierfür“, kommentiert Dr.-Ing. Julia Hobohm Geschäftsführerin GRS Service GmbH, „ist die getrennte Sammlung und das getrennte Recycling von Produkten. Mit der Fokussierung auf die Branche, wie wir es mit GRS eMobility tun, sind wir somit bestens für die Anforderungen der circular economy gewappnet.“

Schulungsangebot gewährt Sicherheit

Herz des Rücknahmesystems ist der GRS Sicherheitsstandard. Neben geeigneten Behältersystemen werden die Rücknahmestellen im Handel und in den Kommunen mit umfangreichem Informationsmaterial ausgestattet. Die Schulung GRS eMobility wendet sich speziell an kommunale Rücknahmestellen, mit dem Ziel, die Rücknahme durch den Handel zu unterstützen.

Das Branchensystem im Überblick

2010: Einführung des GRS Branchensystem für E-Bikes in Kooperation der Stiftung GRS Batterien und dem Zweirad-Industrie-Verband e.V.
2019: Öffnung der Branchenlösung für alle kleinen elektrischen Fahrzeuge wie E-Scooter, E-Motorräder u.ä.. Umbenennung in GRS eMobility.
2021: Erweiterung von GRS eMobility um Gerätebatterien. Erfüllung der Produktverantwortung für Batterien – alles aus einer Hand.

Das Prinzip der Branchenlösung

Im Auftrag von Batterieherstellern übernimmt GRS Batterien die Pflichten gemäß Batteriegesetz. Neben Registrierungs- und Meldepflichten gehören hierzu insbesondere die

  • Ausstattung der Rücknahmestellen mit geeigneten Sammelbehältern, die
  • Rücknahme gesammelter Batterien sowie die
  • Zuführung in den Sortierungs- und Recyclingprozes

Titelfoto: GRS Service GmbH 

Von AG