Die EU-Kommission legt ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Fischerei– und Aquakultursektors der EU vor. Es umfasst vier Elemente: Eine Mitteilung zur Energiewende im Fischerei- und Aquakultursektor der EU, einen Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei, eine Mitteilung über die Gemeinsame Fischereipolitik und einen Bericht über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur. Hauptziele der Maßnahmen sind die verstärkte Nutzung sauberer Energiequellen, die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die Reduzierung der Auswirkungen des Sektors auf die Meeresökosysteme. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden schrittweise eingeführt, um die Anpassung des Sektors zu ermöglichen. Zusätzlich wird ein „Pakt für Fischerei und Ozeane“ die vollständige Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den Akteuren des Fischereisektors, einschließlich Fischerinnen und Fischern, Erzeugerorganisationen, regionalen Beiräten sowie Wissenschaftler:innen, unterstützen. Zentrales Anliegen der Vorschläge ist es auch, den Sektor zu einem attraktiven Arbeitsplatz für die jüngere Generation zu machen.

Klimaneutralität des Fischerei- und Aquakultursektors bis 2050

Die derzeitige Abhängigkeit des Sektors von fossilen Brennstoffen ist nicht nur ökologisch untragbar, sondern macht ihn auch anfällig für Energiepreissteigerungen. Als die Kraftstoffpreise in den Jahren 2021 und 2022 stiegen, blieben viele Schiffe im Hafen, und der Sektor benötigte finanzielle Unterstützung, da ein großer Teil der EU-Fischereiflotte die Betriebskosten nicht decken konnte. Der Aquakultursektor war ebenfalls von höheren Kraftstoff- und Futtermittelpreisen betroffen und erhielt finanzielle Unterstützung durch die EU.

Die Kommission schlägt heute vor, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und im – Einklang mit einem der Ziele des europäischen Grünen Deals, bis 2050 in der EU Klimaneutralität zu erreichen – auf einen klimaneutralen Fischerei- und Aquakultursektor hinzuarbeiten. Sie schlägt Maßnahmen vor, um den Sektor bei der Beschleunigung der Energiewende zu unterstützen, indem die Kraftstoffeffizienz verbessert und auf erneuerbare, CO2-arme Energiequellen umgestellt wird.

Eine der wichtigsten Maßnahmen ist eine Partnerschaft für die Energiewende für Fischerei und Aquakultur in der EU. Sie wird alle Interessenträger zusammenbringen, darunter aus der Fischerei und Aquakultur, dem Schiffbau, von Häfen, aus dem Energiesektor sowie von Nichtregierungsorganisationen, nationalen und regionalen Behörden, um gemeinsam die Herausforderungen der Energiewende des Sektors anzugehen.

Die Kommission wird auch darauf hinarbeiten, die Lücken beim Technologietransfer von Forschung und Innovation in die Anwendung zu schließen, die Entwicklung von Kompetenzen bei den Arbeitskräften zu fördern und die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern, auch in Bezug auf Finanzierungsmöglichkeiten und Sensibilisierungsmaßnahmen.

Schutz der Meeresökosysteme für eine nachhaltige Fischerei

Der Klimawandel, der Verlust an biologischer Vielfalt und die Meeresverschmutzung gefährden die Nachhaltigkeit der Fischerei- und Aquakulturressourcen. Die Kommission legt einen Meeresaktionsplan vor, um den Beitrag der Gemeinsamen Fischereipolitik zu den Umweltzielen der EU zu verstärken und die negativen Auswirkungen der Fischerei auf die Meeresökosysteme zu verringern, die insbesondere durch ein Aufwühlen des Meeresbodens, Beifänge empfindlicher Arten und Auswirkungen auf marine Nahrungsnetze hervorgerufen werden. Nur mit einer gesunden Meeresumwelt mit gesunden Fischbeständen und einer reichen biologischen Vielfalt können wir mittel- und langfristig Wohlstand für die Fischereigemeinden in der EU gewährleisten.

Der Aktionsplan trägt zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und ihrer Verpflichtung bei, 30 % unserer Meere rechtlich und wirksam zu schützen, wobei ein Drittel als streng geschützte Gebiete ausgewiesen wird. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, Bestandserhaltungsmaßnahmen zu ergreifen, um Meeresschutzgebiete wirksam zu schützen und zu bewirtschaften, und zwar mit einem klaren Zeitplan. Diese Bemühungen sollten den Schutz von Laich- und Aufwuchsgebieten, die Verringerung der fischereilichen Sterblichkeit und die Wiederherstellung von Kerngebieten für empfindliche Arten und Lebensräume umfassen.

Der Plan zielt auch darauf ab, die Auswirkungen der Fischerei auf den Meeresboden zu verringern. Der dringende Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen auf dem Meeresboden in Meeresschutzgebieten ist angesichts ihrer Bedeutung als Horte der biologischen Vielfalt der Meere in der EU und der Bedeutung von blauem Kohlenstoff in marinen Lebensräumen für die Bekämpfung des Klimawandels von entscheidender Bedeutung. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten daher auf, gemeinsame Empfehlungen vorzuschlagen und nationale Maßnahmen zu ergreifen, um die mobile Grundfischerei in allen Meeresschutzgebieten bis spätestens 2030 schrittweise einzustellen und sie in neu eingerichteten Meeresschutzgebieten gar nicht erst zuzulassen. Erste Maßnahmen zum Schutz des Meeresbodens und der Meeresfauna sollten bereits bis März 2024 für im Rahmen der Habitat-Richtlinie geschützte Natura-2000-Gebiete ergriffen werden. In dem Aktionsplan werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Selektivität von Fanggeräten und -methoden und zur Verringerung der Beifänge bedrohter Arten vorgeschlagen, wobei ein Zeitplan festgelegt wird, um den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, den Arten, die am dringendsten geschützt werden müssen, Vorrang einzuräumen.

Da die Ozeane und Meere 71 % der Erdoberfläche und mehr als 65 % des Gebiets der EU ausmachen, wird der heute vorgelegte Aktionsplan auch Teil des Beitrags der EU zur Umsetzung des kürzlich vereinbarten Biodiversitätsrahmens von Kunming und Montreal sein.

„Pakt für Fischerei und Ozeane“ zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik

Die Gemeinsame Fischereipolitik ist nach wie vor der geeignete Rechtsrahmen für die Bewältigung der Herausforderungen, mit denen der EU-Fischereisektor und die Meere, von denen dieser abhängt, konfrontiert sind. Sie bietet dem Sektor die notwendige Stabilität und ermöglicht es der EU, bei der Förderung einer nachhaltigen Fischerei weltweit mit gutem Beispiel voranzugehen. Die drei wichtigsten Grundsätze, auf denen die Politik beruht, sind relevanter denn je: ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit, wirksame regionale Zusammenarbeit und wissenschaftsbasierte Entscheidungsfindung. Es verbleiben jedoch mehrere Herausforderungen auf dem Weg zur vollständigen Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik, und ein rascherer und stärker struktureller Wandel ist erforderlich, um die Auswirkungen von Fischerei und Aquakultur auf Umwelt und Klima zu verringern. Dies ist notwendig, um eine gesunde Meeresumwelt wiederherzustellen und die Ernährungssicherheit zu gewährleisten sowie dem Sektor zu helfen, widerstandsfähiger zu werden, seine Energieeffizienz zu steigern und rasch zur Klimaneutralität beizutragen. Dies wird dabei helfen, Kraftstoffkosten einzusparen und grüne Energie zu fördern.

Um eine gemeinsame Vision für die Zukunft des Fischerei- und Aquakultursektors zu entwickeln und die gemeinsame Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik zu bekräftigen sowie Gespräche zwischen Fischereiverantwortlichen und Interessenträgern über eine zukunftssichere Politik im Hinblick auf die soziale und ökologische Resilienz einzuleiten, schlägt die Kommission einen „Pakt für Fischerei und Ozeane“ vor, in dem alle Interessenträger zusammenkommen. Der „Pakt für Fischerei und Ozeane“ läutet eine neue Phase des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und allen Akteuren des Fischereisektors ein. Er wird dabei helfen, sich auf gemeinsame Ziele zu einigen und erforderlichenfalls die politischen Maßnahmen anzupassen.

Hintergrund

Im Jahr 2020 waren 124 630 Menschen in der gewerblichen Fischerei in der EU und 57 000 Menschen in der Aquakultur beschäftigt. Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) zielt darauf ab, die langfristige ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit der Fischerei und Aquakultur zu gewährleisten, das Nahrungsmittelangebot aufrechtzuerhalten und einen angemessenen Lebensstandard für Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften sicherzustellen. Zehn Jahre nach der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik berichtet die Kommission über das Funktionieren dieser Politik und über die Ergebnisse der gemeinsamen Marktorganisation. Gleichzeitig nutzt sie die Gelegenheit, ihre Vision für eine nachhaltige Fischerei der Zukunft darzulegen. 

Bild oben: Die EU-Kommission will die Fischbestände in den Meeren und Ozeanen zukünftig besser schützen. Foto: Pixabay/MrChris89

Von fil