Die Bundesregierung hat einige Änderungen des Bundeshaushalts 2024 bekannt gegeben. Die geplante Plastikabgabe kommt nun ab dem 1. Januar 2025. Die Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft bleiben bestehen, die Steuervorteile beim Diesel sollen nun schrittweise bis 2026 abgebaut werden. Begründet werden die Maßnahmen mit dem Bestreben, Bürokratie vermeiden zu wollen.

Im Einzelnen heißt es: Die Umlegung der Abführungen zur Plastikabgabe an die EU, deren Kosten bisher von der Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen werden und die zukünftig – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – auf die Verursacher umgelegt werden sollen, wird ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt. Dies ist erforderlich, um mehr Zeit zur Erarbeitung einer effizienten und möglichst bürokratiearmen Lösung zu gewinnen.

Subventionen für Forst- und Landwirtschaft

Auf die Abschaffung der Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft wird verzichtet. Dies insbesondere um den zum Teil erheblichen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen zu vermeiden. Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel wird nicht in einem Schritt vollzogen. Stattdessen erfolgt eine schrittweise Reduzierung der Begünstigung, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben. Im Jahr 2024 erfolgt eine Reduzierung des Entlastungssatzes um 40%. In den Jahren 2025 und 2026 wird jeweils eine weitere Reduzierung um 30% erfolgen, so dass für im Jahr 2026 verbrauchte Mengen keine Subvention mehr erfolgt. Die Rück-Vergütung der im Jahr 2023 verbrauchten Mengen im Jahr 2024 erfolgt unverändert.

Investitionsbedarf bei der Bahn

Als ein Beitrag zur Deckung des zusätzlichen Investitionsbedarfs bei der Deutschen Bahn soll die Deutsche Bahn im Zeitraum bis 2029 mit Eigenkapitalerhöhungen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Euro gestärkt werden. In den Jahren 2024 und 2025 sind dabei jeweils Eigenkapitalerhöhungen von 5,5 Milliarden Euro vorgesehen – dazu sollen auch Beteiligungserlöse eingesetzt werden (konkreter Umfang, Ausgestaltung, Zeitraum und Unternehmen sind noch festzulegen).

Geringe Entlastungen

Die Änderungen führen in 2024 zu geringeren Entlastungen im Bundeshaushalt in einer Größenordnung von rund 2,5 Milliarden Euro. Diese können durch die Festlegung einer breiteren Verwendung der Einnahmen aus der Wind-Offshore-Ausschreibung im Jahr 2023 im Wind-auf-See-Gesetz auch für den allgemeinen Bundeshaushalt (780 Millionen Euro), durch einen zusätzlichen Einsparbeitrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Höhe von 100 Millionen Euro sowie durch Spielräume, die sich aus aktualisierten Wirtschafts- und Haushaltsdaten im Bundeshaushalt ergeben haben, ausgeglichen werden.

Das Bundesministerium der Finanzen ist derzeit gemeinsam mit den anderen betroffenen Bundesministerien dabei, die Formulierungshilfen für den Deutschen Bundestag für die bereits im Dezember vereinbarten Maßnahmen und die sich nun ergebenden Veränderungen zu finalisieren. Nach den Planungen der Koalitionsfraktionen soll der Haushaltsausschuss des Bundestags dann Mitte Januar in einer weiteren Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt 2024 beraten. In der zweiten Sitzungswoche des Bundestages Ende Januar 2024 soll nach diesen Planungen der Bundeshaushalt 2024 beschlossen werden. Der Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung.

Bild oben: Die Regierung nimmt Änderungen am Haushalt vor. Foto: Pixabay/geralt

Von fil